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Digitales Rathaus

Grundsteuerreform

Beschreibung

Die Berechnung des Grundsteuermessbetrages ändert sich zum 1. Januar 2025. Diese Übersicht dient ausschließlich dazu, Sie über die kommenden Änderungen zu informieren. Bei Fragen rund um das Thema wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

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