Beschreibung
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde zum 1. Januar 2013 in Deutschland die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt
Für Änderungen der Meldedaten, wie zum Beispiel im Falle von Heirat, Geburt, Kirchenein- oder -austritt, sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.