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Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH) / Einheitlicher Ansprechpartner für das örtliche Gewerbe

Beschreibung

Seit die EU-Dienstleistungsrichtlinie Ende 2009 umgesetzt wurde, haben Gewerbetreibende erstmals die Möglichkeit, Fragen, Anträge und Unterlagen auf rein elektronischem Wege zu übermitteln. Das entsprechende Verwaltungsverfahren erfolgt ebenfalls auf dem elektronischen Weg. Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedschaftsstaat der Europäischen Union sollen damit Anfragen sowie Gewerbeanmeldungen ermöglicht werden, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen. Inländische Gewerbetreibende profitieren in gleichem Umfang von den neuen Regelungen.

Vor diesem Hintergrund wurde eine Informationsplattform des Landes Hessen eingerichtet, der Hessen-Finder. Die Stadt Rüsselsheim hat alle Dienstleistungen, Kontaktadressen und Formulare, die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind, auf dieser Plattform bereit gestellt. Die Verwaltungsleistungen sind im Hessen-Finder landesweit einheitlich, rechtssicher und leicht verständlich beschrieben. Sie enthalten die Kontaktdaten sowie Ansprechpartnerinnen und -partner der jeweils zuständigen Verwaltung.

Wer sich direkt an die Stadt Rüsselsheim wenden möchte, kann sich an die städtische Wirtschaftsförderung wenden. Diese steht Unternehmen, Gewerbetreibenden und Investoren gern zur Verfügung.

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