Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
 - eine Zweigniederlassung neu errichten,
 - eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
 - einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
 - ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
 - einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
 
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
 - Freie Berufe
 - Verwaltung eigenen Vermögens
 
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Unterlagen bequem von zu Hause aus zusenden: 
Die Formulare für die Gewerbean-, um- und –abmeldung finden Sie weiter unten auf der Internetseite. Sie können uns die Formulare gerne ausgefüllt per E-Mail an gewerbewesenruesselsheimde oder per Post zusenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bei Fragen können Sie uns gerne unter der angegeben E-Mailadresse oder telefonisch kontaktieren.
Achten Sie bei der Zusendung der Unterlagen bitte darauf, dass die Gewerbemeldungen unterschrieben sind und eine Ausweiskopie beiliegt. Bei juristischen Personen ist zudem noch ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen.
