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Fachbereich Finanzen

Grundsteuer Festsetzung

Beschreibung

Aktueller Hinweis zur Grundsteuerreform:

Die Berechnung aller Grundsteuermessbeträge hat sich zum 1. Januar 2025 geändert. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt werden. Aus diesem Grund wurde in vielen Kommunen eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer notwendig. Durch die Anpassung wird die Grundsteuer in Rüsselsheim künftig aufkommensneutral erhoben. Aufkommensneutral bedeutet: Die Stadt soll auch künftig etwa so viel mit der Grundsteuer einnehmen wie bisher.

Beschreibung

Die Grundsteuer gehört zu den so genannten Realsteuern. Das bedeutet, dass die Grundsteuer eine ertragsunabhängige Steuer ist, die allein auf den Wert des Grundstücks abgestellt ist. Somit ist die Grundsteuer auch bei ertragslosen Grundstücken zu erheben.

Es gibt zwei Grundsteuerarten:
Die Grundsteuer A wird für Grundstücke von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben.

Der Steuerpflicht für die Grundsteuer B unterliegen alle Grundstücke, die nicht zu den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben gehören. Sie gilt sowohl für bebaute, als auch für unbebaute Grundstücke.

Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der in Hessen nach dem sogenannten Flächen-Faktor-Verfahren berechnet wird. Einfluss darauf haben: die Grundstücksgröße bzw. Bodenfläche, die Wohn- bzw. Nutzungsfläche, der Bodenrichtwert und der durchschnittliche Bodenrichtwert in der Kommune. Ausschlaggebend sind dabei die Verhältnisse zum 01.01. eines Jahres. 

Die Ermittlung  und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgt durch das örtlich zuständige Finanzamt. An die vom Finanzamt festgestellte Besteuerungsgrundlage ist die Gemeinde zwingend gebunden. 

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt Rüsselsheim am Main in der (Haushalts)Satzung festgelegt wird.

In Rüsselsheim gelten seit dem 30.06.2025 folgende Hebesätze:

    Grundsteuer A 650 Prozent
    Grundsteuer B 921 Prozent

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