Beschreibung
Die grundbuchmäßige Teilung eines bebauten oder eines für die Bebauung bauaufsichtlich zugelassenen Grundstücks erfordert zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Genehmigung der Bauaufsicht, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Vermessungsstelle nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz oder der Erklärung, dass es keiner Genehmigung nach § 7 Hessische Bauordnung bedarf (Negativzeugnis).
