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Bauaufsicht

Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

Beschreibung

Die grundbuchmäßige Teilung eines bebauten oder eines für die Bebauung bauaufsichtlich zugelassenen Grundstücks erfordert zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Genehmigung der Bauaufsicht, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Vermessungsstelle nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz oder der Erklärung, dass es keiner Genehmigung nach § 7 Hessische Bauordnung bedarf (Negativzeugnis).

Erläuterungen und Hinweise