Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation ist die persönliche Vorsprache in unserem Dienstgebäude nicht möglich. Die Einsendung von Unterlagen kann per Post oder per E-Mail an bussgeldstelleruesselsheimde erfolgen. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.
Voraussetzung für eine Privatanzeige:
Das Vergehen hat mich persönlich beeinträchtigt. Das Vergehen darf ausschließlich im ruhenden Verkehr begangen worden sein. Zum Beispiel:
- Parken vor einer Einfahrt, mit Behinderung von mir selbst
- Parken auf dem Gehweg, mit Behinderung von mir selbst
- Parken im Verkehrsberuhigten Bereich, mit Behinderung von mir selbst
Anonyme Anzeigen können nicht eingeleitet werden.