Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Melderegisterauskunft Erteilung

Beschreibung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Einfache Melderegisterauskünfte (§ 44 Bundesmeldegesetz – BMG)

können online direkt über das Portal civex-p beantragt werden.

Portal civex-p (Öffnet in einem neuen Tab)

Das Verfahren wird sicher über das BSI-zertifizierte Rechenzentrum der ekom21, einem kommunalen IT-Dienstleister, bereitgestellt. Ein Nutzerkonto oder Passwort benötigen Sie hierfür nicht.

Die Kosten betragen je Abruf 10,71 € und sind über die Bezahlfunktion des Portals zu entrichten. Dort stehen Ihnen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung.

Die einfache Melderegisterauskunft zu einzelnen bestimmten Personen enthält Angaben
zum Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, zu derzeitigen Anschriften und ggf. die Information, dass die gesuchte Person verstorben ist.

Einfache Melderegisterauskünfte können auch schriftlich oder persönlich beantragt werden.

 


Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 Bundesmeldegesetz – BMG)

Erweiterte Melderegisterauskünfte können schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Die Bekanntgabe des Geburtstages, Geburtsortes, früherer Vor- und Familiennamen, des Familienstandes (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führend oder nicht), der Staatsangehörigkeit, früherer Anschriften, des Einzugs- und Auszugsdatums, des Vor- und Familiennamens sowie der Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners und des gesetzlichen Vertreters sowie des Sterbetages und Sterbeortes setzt voraus, dass ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Das berechtigte Interesse ist für jedes einzelne gewünschte erweiterte Datum so konkret wie möglich darzulegen. Im Einzelfall können weitere Dokumente zur Glaubhaftmachung verlangt werden.

Erläuterungen und Hinweise