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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Öffentliche Versammlung: anmelden

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder eine Demonstration veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anmelden. Dabei ist mit Bekanntgabe die Einladung von Teilnehmer*innen oder der Aufruf mit unterschiedlichen Medien zu verstehen.

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