Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- StVO-Novelle (Öffnet in einem neuen Tab)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
In Rüsselsheim am Main ist der Bereich Verkehrsüberwachung sowohl für den ruhenden Verkehr als auch für den fließenden Verkehr zuständig. Das primäre Ziel ist die Gefahrenabwehr und Unfallprävention im Straßenverkehr der Stadt.
Die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs umfasst deshalb schwerpunktmäßig:
- die Kontrolle von Feuerwehrzufahrten, Schwerbehindertenparkplätzen, Halteverbote oder Sperrflächen
- die Überwachung von falsch geparkten Kraftfahrzeugen im Gemarkungsgebiet,
- die Kontrolle der bewirtschafteten Parkflächen sowie
- Schulwegkontrollen.
Bei Verstößen wirken die Hilfspolizeibeamt*innen der Verkehrsüberwachung durch Verwarnungen oder gegebenenfalls auch durch Abschleppmaßnahmen ein.
Das übergeordnetes Ziel von Geschwindigkeitsmessungen ist die Verhinderung von Unfällen und die Minderung möglicher Unfallfolgen sowie die Begrenzung von schädlichen Umwelteinflüssen (wie zum Beispiel Lärm). Hierfür führt die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs schwerpunktmäßig flächendeckende und engmaschige Geschwindigkeitsmessungen (stationär sowie mobil) im gesamten Stadtgebiet durch.