Beschreibung
.Mit der gewerblichen Regionalförderung werden gewerbliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Voraussetzungen
- Es soll ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gefördert werden.
- Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder der Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte.
- Es muss ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung neuer oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze geleistet werden.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Betrieb verbleiben.
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie vorab die kostenfreie und unabhängige WIBank-Förderberatung Hessen oder den WIBank-Förderfinder zur Ermittlung des passenden Förderprodukts.
- Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme direkt bei der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank) einzureichen, in der Regel über deren digitales Kundenportal.
- Die Bewilligungsbehörde beteiligt ein Beratungsgremium als programmbeteiligte Stelle, dessen Geschäftsordnung auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum eingestellt ist und das eine Empfehlung zur Förderung des beantragten Vorhabens aussprechen kann.
Ansprechpartner
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die WIBank.
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten r regionalen Wirtschaftsförderung in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raumund Landesentwicklung.
Dokumente
Vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag auf Gewährung der Zuwendung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) als Bewilligungsbehörde gestellt werden. Nähere Informationen hierzu können dem Internetauftritt der WIBank entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Klage erhoben werden.
Zuständige Stelle
Die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank) ist die zuständige Bewilligungsbehörde.
Zuständig für alle Grundsatzfragen der Wirtschaftsförderung im engeren Sinne ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Organisationseinheiten
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung | 06142 83-2041 |
