Der Rüsselsheim-Pass gewährt Personen, welche ehrenamtlich engagiert sind oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) beziehungsweise den Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren, vergünstigte städtische Leistungen. Auch Menschen mit geringen Einkommen oder im Bezug von sozialen Leistungen profitieren von den Vergünstigungen.
Eine genaue Auflistung der anspruchsberechtigten Personen sowie der städtischen Stellen, bei welchen der Rüsselsheim-Pass beantragt werden kann, entnehmen Sie bitte dem verlinkten Flyer.
Weitere Informationen
Link zum Flyer (PDF)
Sofern Ihr Antrag positiv beschieden wird, können Sie den Rüsselsheim-Pass direkt mitnehmen. Um die Ausgabe des Rüsselsheim-Passes zu beschleunigen bitten wir Sie, das Antragsformular bereits ausgefüllt mitsamt der benötigten Unterlagen bei einer im Flyer genannten städtischen Stelle abzugeben.
Formular
Link zum Antragsformular (PDF)
Den Antrag erhalten Sie außerdem bei den städtischen Ausgabestellen für den Rüsselsheim-Pass. Sollten Sie sich entschließen, den Antrag vor Ort auszufüllen und abzugeben, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ein gültiger Personalausweis beziehungsweise Schülerinnen- und Schüler-Ausweis, außerdem:
- ein aktueller Leistungsbescheid
- oder Einkommensbelege der letzten drei Monate sowie der Mietvertrag beziehungsweise Kontoauszüge über die letzten drei Mietzahlungen
- oder eine gültige Ehrenamtscard
- oder einen gültigen FSJ beziehungsweise BFD Ausweis
Folgende Vergünstigungen werden bei Vorlage des Rüsselsheim-Passes gewährt:
Öffentlicher Personennahverkehr
- 50 Prozent Ermäßigung auf Wochen- und Monatskarten (Erwachsene eTicket-Rhein-Main) im Rüsselsheimer Stadtgebiet (Tarifzone 3730)
Städtische Schwimmbäder
- Ermäßigter Eintritt um 75 Prozent
Stadtbücherei
Theater
- Entgeltfreie Abgabe von Restkarten für alle Veranstaltungen von Kultur123 Stadt Rüsselsheim an der Abendkasse des Theaters
- Ermäßigung auf alle Veranstaltungen von Kultur123 Stadt Rüsselsheim um 75 Prozent, limitiert auf 20 Prozent der verfügbaren Karten
Musikschule
- kostenfreie Teilnahme am Unterricht (inkl. Leihinstrumenten) für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- 90 % Ermäßigung auf die Teilnahme am Unterricht nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Volkshochschule
- kostenfreie Teilnahme an bis zu zwei Kursen pro Person und Jahr für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Um 75% ermäßigte Teilnahme an bis zu zwei Kursen pro Person und Jahr für Erwachsene
Stadt- und Industriemuseum
- kostenfreier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ermäßigung des Eintritts für Erwachsene um 75 Prozent
Kunst- und Kulturstiftung Opelvillen Rüsselsheim
- kostenfreier Eintritt in Ausstellungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ermäßigter Eintritt für Erwachsene um 75 Prozent
- Ermäßigung des Eintritts für Erwachsene um 75 Prozent
Leitstelle Älterwerden
- Ermäßigte Teilnahme an Erholungsfahrten um 75 Prozent, limitiert auf 20 Prozent der verfügbaren Plätze
- Ermäßigter Eintritt für die Seniorenfastnacht um 75 Prozent, limitiert auf 20 Prozent des verfügbaren Kontingents
Jugendförderung
- kostenfreie Teilnahme an den Angeboten