Ziel ist es, einen verlässlichen Rahmen für eine zeitlich und räumlich begrenzte und zugleich naturverträgliche Nutzung zu schaffen. Mit den Mainland Games, die 2027 nach Rüsselsheim zurückkehren sollen, soll dieses Konzept erstmals praktisch erprobt werden. Wie eine Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet möglich ist, wer über die Genehmigung entscheidet und warum die Mainland Games als Pilotprojekt vorgesehen sind, erklären die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum kehren die Mainland Games nach Rüsselsheim zurück – und warum ist das jetzt wieder möglich?
Die Mainland Games fanden zuletzt 2019 auf dem Rüsselsheimer Mainvorland statt.
Bei den damaligen Weggang vom Mainvorland spielte die Situation auf dem Gelände eine Rolle. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde wäre eine Genehmigung unter Auflagen möglich gewesen. Die damaligen Veranstalter sahen jedoch das Risiko, dass die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium noch kurzfristig eingreifen könnte. Schließlich wechselten die Mainland Games über den Main nach Flörsheim.
Für 2027 gibt es nun eine andere Ausgangslage: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat sich konkret mit den Mainland Games befasst und mitgeteilt, dass es bei einer vergleichbaren Ausgestaltung keine erkennbaren Anhaltspunkte sieht, die grundsätzlich gegen die Möglichkeit einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sprechen. Die konkrete Prüfung und Entscheidung liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde in Rüsselsheim.
Gleichzeitig stellt die Stadt die Mainland Games organisatorisch neu auf und erarbeitet mit dem Nutzungskonzept klare Rahmenbedingungen für eine naturverträgliche Veranstaltungsnutzung des Mainvorlands. Die Mainland Games sollen dabei als Pilotprojekt dienen. Bei den früheren Austragungen wurden keine Beeinträchtigungen des Mainvorlands festgestellt, die eine Genehmigungsfähigkeit ausschließen würden.
Wie können die Mainland Games in einem Landschaftsschutzgebiet stattfinden?
Das Mainvorland ist und bleibt Teil des Landschaftsschutzgebiets „Hessische Mainauen“. Für die Nutzung gelten die Vorgaben der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Landschaftsschutzgebietsverordnung. Die Verordnung dient insbesondere dem Erhalt der Auenlandschaft, ihrer charakteristischen Wiesen- und Ufervegetation sowie ihrer Bedeutung als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Eine Nutzung der Flächen für Veranstaltungen ist nicht ausgeschlossen, wenn sie mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebiets vereinbar ist. Entscheidend sind dabei Art, Umfang und Intensität der jeweiligen Nutzung. Das Nutzungskonzept, wie auch spätere Auflagen der Genehmigung sehen deshalb unter anderem den Schutz sensibler Vegetationsbereiche, eine räumliche Steuerung der Veranstaltung sowie eine Begrenzung der Nutzungsintensität vor. Bodenverdichtung und der Eintrag von Betriebsstoffen oder anderen schädlichen Substanzen müssen vermieden werden. Auch der Hochwasserschutz muss gewährleistet sein.
Jede Veranstaltung muss außerdem im Einzelfall naturschutzrechtlich geprüft und genehmigt werden. Das Nutzungskonzept ersetzt diese Genehmigung ausdrücklich nicht.
Hinzu kommt eine Kontrolle der Flächen vor und nach einer Veranstaltung. Zeigt sich dabei, dass ein Veranstaltungsformat nachteilige Auswirkungen hat, müssen die Bedingungen angepasst werden oder das Format kann künftig von einer Nutzung ausgeschlossen werden.
Warum können die Mainland Games zurückkehren, das Klassikertreffen und der Love Family Park aber nicht?
Entscheidend ist nicht, welche Veranstaltung auf dem Mainvorland stattfinden soll, sondern wie stark und auf welche Weise sie die geschützten Flächen beansprucht. Unterschiedliche Veranstaltungsformate müssen deshalb naturschutzrechtlich unterschiedlich bewertet werden.
Zu berücksichtigen sind beispielsweise die Zahl und Dichte der Besucherinnen und Besucher, Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit der Nutzung, Auf- und Abbau, die beanspruchten Flächen, mögliche Bodenverdichtungen und das Befahren der Wiesen mit Fahrzeugen. Gerade das Befahren stellt wegen möglicher Bodenbelastungen und des Risikos austretender Betriebsstoffe eine besondere Belastung dar.
Beim Klassikertreffen kam das Regierungspräsidium Darmstadt 2023 zu dem Ergebnis, dass die damalige Durchführung auf dem Mainvorland nicht zulässig war, und untersagte die Veranstaltung. Diese Weisung wurde vom Verwaltungsgericht Darmstadt im Eilverfahren bestätigt.
Bei der Veranstaltung ,,Love Family Park‘‘ führten die hohe Nutzungsintensität und die damit verbundene Beanspruchung der Mainwiesen zu massiven Beeinträchtigungen von Boden und Vegetation. Diese Auswirkungen wurden dokumentiert.
Die Mainland Games haben ein anderes Nutzungsprofil. Zudem wurden bei ihren früheren Austragungen auf dem Mainvorland keine Beeinträchtigungen der Fläche festgestellt, die einer Genehmigung entgegenstehen.
Die Rückkehr der Mainland Games bedeutet deshalb keine generelle Wiederfreigabe des Mainvorlands für Großveranstaltungen. Jedes Veranstaltungsformat muss anhand seiner konkreten Auswirkungen beurteilt werden.
Wer entscheidet über die Genehmigung der Mainland Games?
Für die landschaftsschutzrechtliche Prüfung und Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main zuständig. Das hat auch das Regierungspräsidium Darmstadt in seiner Stellungnahme zu den Mainland Games klargestellt.
Die Untere Naturschutzbehörde gehört organisatorisch zur Stadt Rüsselsheim am Main, nimmt ihre naturschutzrechtlichen Aufgaben jedoch im übertragenen Wirkungskreis als Weisungsbehörde im Auftrag des Landes Hessen wahr.
Auch eine Veranstaltung, bei der die Stadt selbst Veranstalterin ist, unterliegt deshalb den naturschutzrechtlichen Anforderungen und der erforderlichen fachlichen Prüfung. Die Untere Naturschutzbehörde prüft, ob die Veranstaltung mit den Schutzzielen vereinbar ist, und kann die Genehmigung mit entsprechenden Auflagen verbinden.
Das geplante Nutzungskonzept nimmt diese Entscheidung nicht vorweg. Es soll einen Rahmen für eine möglichst naturverträgliche Nutzung schaffen, ersetzt aber ausdrücklich nicht die erforderliche Genehmigung im Einzelfall.
Was ist das neue Nutzungskonzept für das Mainvorland – und welche Veranstaltungen sollen dort künftig möglich sein?
Die Mainland Games eignen sich aufgrund der Erfahrungen aus den früheren Veranstaltungen für einen ersten Praxistest. Sie fanden zuletzt 2019 auf dem Mainvorland statt. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wurden mit diesem Veranstaltungsformat keine negativen Erfahrungen gemacht; eine nachteilige Beeinträchtigung des Mainvorlands wurde nicht festgestellt.
2027 sollen deshalb erstmals die im Nutzungskonzept vorgesehenen Rahmenbedingungen praktisch erprobt werden. Die Veranstaltung wird im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und bedarf der entsprechenden Genehmigung.
Vor und nach der Veranstaltung soll der Zustand der beanspruchten Flächen dokumentiert und anschließend auch deren Regeneration beobachtet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen wiederum in die Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts ein.
Damit ist „Pilotprojekt“ auch wirklich wörtlich zu verstehen: 2027 soll nicht beweisen, dass künftig alles möglich ist, sondern Erkenntnisse darüber liefern, was unter welchen Bedingungen möglich ist.



