Die Stadt Rüsselsheim hat für Hundebesitzer verschiedene Bereiche ausgewiesen, in denen es für Vierbeiner keinen oder einen zeitlich begrenzten beziehungsweise grundsätzlichen Leinenzwang gibt. Einen großen Bereich ohne Leinenzwang gibt es beispielsweise entlang des Horlachegrabens auf der östlichen, dem Wald zugewandten Seite. Aus Rücksicht auf andere Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es jedoch ebenfalls Areale, für die ein Hundeverbot besteht.
Die Stadt Rüsselsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger die nachfolgend aufgelisteten Verhaltensregeln zu beherzigen:
Leinenzwang
In allen Parks, Fußgängerzonen, Einkaufszentren und Bussen müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden. Eine Anleinpflicht gilt außerdem in den Naturschutzgebieten sowie ausgewählten Biotopen. Während der Vogelbrutzeit vom 15. März bis 15. Juli müssen Hunde auch in den Landschaftsschutzgebieten angeleint werden. Weitere Informationen gibt es im Faltblatt mit Hund in Wald und Feld.
Hundeverbot
Damit Kinder ungestört spielen können, gilt ein Hundeverbot auf allen Kinderspielplätzen, in Kindertagesstätten sowie auf Schulgeländen. Die Spielwiese des Ostparks darf ebenfalls nicht von Hunden betreten werden. Dies gilt im Übrigen auch für alle Friedhöfe der Stadt.
Ausnahmegenehmigung
Für Hunde, die eine wichtige Aufgabe erfüllen, gibt es Ausnahmegenehmigungen vom Hundeverbot oder die Anleinpflicht. Das betrifft insbesondere Blindenführ-, Rettungs-, Dienst- sowie Jagdhunde.
Sauberkeit
Die Hinterlassenschaften der Hunde auf Gehwegen oder Grünflächen sind ein Ärgernis. Um Hundebesitzern ein unkompliziertes Entfernen zu ermöglichen, stellt die Stadt Rüsselsheim an 14 Orten Tütenspender mit Abfallbehälter zur Verfügung. Wer Hundekot nicht entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Anmelden von Hunden
Hunde müssen steuerrechtlich angemeldet werden. Eine Anmeldung kann im Bereich Steuerangelegenheiten oder in den Stadtbüros vorgenommen werden.
Gefährliche Hunde wie Pitbull, Terrier oder Rottweiler müssen zusätzlich beim Bereich Gewerbe, Ordnung, Straßenverkehr registriert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rüsselsheim.
Adresse
Mainzer Straße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
Kontakt | |
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Amt für Umwelt und Klimaschutz | |
Sachgebiet Umweltordnungswidrigkeiten | |
Telefon: | 06142 83-2182 |
Fax: | 06142 83-2190 |
E-Mail: | |
Weitere Informationen
Amt für Umwelt und Klimaschutz
Übersichtskarte für Hundehalter (PDF)
Hinweistext für Hundehalter (PDF)
30.05.23
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