Bild: Header Kultur in Rüsselsheim

Förderlotse Kultur

Kultur wird gefördert


Kultur gibt es nicht umsonst. Um Arbeitsmaterial, Ausstattung, Miete oder angemessene Honorare zu finanzieren, bedarf es eines Budgets, damit aus einer Idee ein Projekt und aus einem Projekt eine Institution oder eine künstlerische Biografie werden kann. Ein solches Budget bereitzustellen, ist Aufgabe und Ziel der Kulturförderung.


Kultursteuerung Rüsselsheim: Förderung und Beratung vor Ort
Die Stadt Rüsselsheim am Main bietet eine eigene Projekt- und Vereinsförderung sowie Stipendien und Preise, um kulturelle Vorhaben und Initiativen vor Ort zu unterstützen. Überregional gibt es zudem eine große Anzahl von staatlichen und nicht-staatlichen Programmen, Fonds und Stiftungen, die Fördermittel in unterschiedlichster Höhe für bestimmte Kultursparten und Projektformen ausschreiben.

 

Die Herausforderung besteht meistens darin, den richtigen Fördertopf zu finden, die Anträge zu durchschauen und alle notwendigen Informationen zur Antragsstellung zusammenzutragen. Das Team der Kultursteuerung der Stadt Rüsselsheim am Main informiert Kulturschaffende über Fördermöglichkeiten und berät bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns mit Ihren Projektideen an, wir unterstützen Sie dabei, die richtige Förderung zu finden!

 

Kontakt: Link zuTeam Kultursteuerung


Erste Hilfe Projektantrag: Die Projektfibel
Eine erste Übersicht und Praxisanleitung in das Thema Projektantrag bietet die „Projektfibel“ des Landesverbandes Freier Theater in Niedersachsen. Dort findet sich eine anschauliche Erklärung, was es bei Projektskizzen, Kosten- und Finanzierungsplänen, Versicherungen, KSK-Abgaben, Steuern oder Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu beachten gibt. Geschrieben für freie Theatergruppen, aber lesenswert für alle Kulturschaffenden.


Kulturförderung überregional: Land – Bund – EU

Förderinstitutionen gibt es auf allen Ebenen, im Land, im Bund und in der EU. Die folgende Auflistung bietet eine Übersicht der wichtigsten Programme und Institutionen. Hinweise zu Zielgruppen, Voraussetzungen und Fristen erlauben eine schnelle Einschätzung, welches Programm zum eigenen Projekt passen könnte. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird fortlaufend ergänzt bzw. aktualisiert. Details zu den Programmen sind immer den jeweiligen Webseiten zu entnehmen.

Eine weiterführende, spartenspezifische Recherche bieten:

 

Link zu Informationsportal des HMWK

Link zu Kulturberatung Hessen

Link zu Bundesverband deutscher Stiftungen

 

 

 

Kulturförderung in Hessen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert kulturelle Initiativen und Institutionen sowie Kulturschaffende und deren Projekte. Die Webseite listet die unterschiedlichen Förderprogramme auf, z. B. Förderungen für Einzelkünstler*innen, Projekte zur kulturellen Bildung, Soziokultur oder Atelierförderungen.


Link zu https://wissenschaft.hessen.de/foerderung-finden/kulturfoerderung


Für freie Kulturschaffende besonders relevant ist die Übersicht der spartenspezifischen Projektförderung (Theater, Bildende Kunst, Musik, Film, Denkmalschutz, Literatur)

 

Link zu https://wissenschaft.hessen.de/Foerderung-finden/Kulturfoerderung/Spartenbezogene-Foerderung

 

Link zu Projektförderung Theater
Link zu Projektförderung Bildende Kunst
Link zu Musikförderung 

Link zu Filmförderung Hessen 

Link zu Denkmalschutz und Denkmalpflege 

Link zu Projektförderung Literatur




 

 

KulturMut Crowdfunding Rhein-Main

„kulturMut“ ist eine kontinuierliche, kuratierte Crowdfunding-Plattform für die Region Rhein-Main. Sie wird betrieben von der Aventis-Foundation mit dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain und Startnext und soll neue Strukturen zur zusätzlichen Finanzierung von Kulturprojekten bieten.

Link zu https://kulturmut.de/

 

  • Voraussetzungen: Teilnehmen können Kulturinstitutionen, freie Kulturschaffende, Studierende und Absolventen aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet.

  • Förderung: Das Fundingziel der Projekte kann frei gewählt werden, allerdings ist die Förderung pro Projekt auf 5.000 € begrenzt. Zu jedem Euro der Unterstützer gibt es 50 Cent hinzu – aus einem gemeinsamen Fördertopf von Aventis Foundation und Kulturfonds Frankfurt RheinMain. Die teilnehmenden Projekte erhalten individuelle Beratung und es werden kostenlose Webinare zu Präsentation und Kommunikation angeboten.

  • Antragsfristen: Professionelle Kulturprojekte in Rhein-Main können sich jederzeit über die Seite „kulturMut“ bewerben. Eine Jury entscheidet innerhalb von vier Wochen über die Bewerbung.

Kulturkoffer

Das Förderprogramm Kulturkoffer stärkt die kulturelle Teilhabe vorrangig von Kindern und Jugendlichen in Hessen. Das Förderprogramm soll Teilnehmenden vielfältige Zugänge zu Kunst und Kultur sowie deren aktiven Teilhabe ermöglichen.


Link zu https://kulturkoffer.hessen.de/

 

  • Zielgruppe: junge Menschen im Alter von 3–27 Jahren, die erschwerten Zugang zu künstlerischem und kulturellem Angebot haben.

  • Voraussetzungen: Gefördert werden Projekte, die in einer Kooperation mindestens zweier gleichberechtigter Partner*innen durchgeführt werden. Empfohlen wird eine Kooperation zwischen einer künstlerischen und einer sozialen Institution. Die Projekte müssen im Zeitraum April bis Dezember des Folgejahres der Ausschreibung durchgeführt werden. Durchführungsorte der Maßnahmen liegen in Hessen, beteiligte Einrichtungen müssen ihren Sitz in Hessen nachweisen. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Gefördert werden außerschulische Angebote der kulturellen Bildung, d. h. die Projekte sind nicht Teil des Unterrichts bzw. der Unterrichtszeit.

  • Förderung: Der Förderschwerpunkt liegt bei Fördersummen über 5.000 €. Gefördert werden 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des beantragten Projekts, die restlichen 30 Prozent werden als Eigenanteil in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht.

  • Antragsfristen: jährliche Ausschreibung, die Frist wird bekannt gegeben (zuletzt 30. November 2021 für den Projektzeitraum April bis Dezember 2022).

 

 

Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen

Die Sparkassen-Kulturstiftung fördert überregional bedeutsame Projekte in Hessen und Thüringen im Bereich Bildende Kunst, Musik, Theater, Film, Denkmalpflege, Wissenschaft, Bildung, Literatur und Heimatpflege. Ziel der Förderungen ist insbesondere die Stärkung bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im kulturellen Bereich.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.sfg-ht.de/verband/sparkassen-kulturstiftung.

 

Bitte beachten Sie die im Downloadbereich befindlichen "Informationen für Antragsteller" und verwenden Sie zur Antragstellung das dort bereitgestellte Formular.

Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau

Die Sparkassen-Stiftung fördert Maßnahmen und Veranstaltungen in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend und Sport im Kreis Groß-Gerau. Die Anträge werden formlos gestellt und sollten eine Beschreibung des Vorhabens enthalten, aus der Inhalt, Konzeption, Programm, usw. hervorgehen sowie die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung.

 

Die Förderleitlinien sowie weitere Informationen zur Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau finden Sie unter www.kskgg.de/stiftung.

Stiftung Flughafen Frankfurt

Die Stiftung fördert Projekte von gemeinnützigen Institutionen und Kommunen, die einen zusätzlichen Nutzen für die Bürger*innen der Region haben. Gefördert werden insbesondere wissenschaftliche, soziale und kulturelle Projekten sowie Natur- und Umweltschutz, einschließlich des Lärmschutzes, der Landschaftspflege, des Sports, der Heimatpflege und der Heimatkunde.


Link zu https://www.stiftung-flughafen-frankfurt.de/

 

  • Voraussetzungen: Die antragstellenden Institutionen dürfen grundsätzlich nur im Umland des Flughafens Frankfurt/Main angesiedelt sein. Die Förderung ist auf maximal drei Jahre befristet. Bei Vorhaben, die über den Zuwendungszeitraum hinaus laufen, muss der Empfänger sicherstellen, dass die weiter anfallenden Kosten ohne zusätzliche Hilfe der Stiftung getragen werden können.

  • Förderung: Die Stiftung beteiligt sich an den Vorhaben mit bis zu zwei Dritteln des förderfähigen Betrages im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung und erwartet, dass sich weitere Partner im Rahmen einer Teilfinanzierung an der beantragten Finanzierung beteiligen. Die von der Stiftung gewährte Fördersumme soll nicht unter 10.000 € liegen. Der Antragsteller muss gewährleisten, dass bei einer Förderung durch die Stiftung andere Mittelgeber nicht veranlasst werden, ihre Zuwendungen zu kürzen.

  • Antragsfristen: Einreichung zum 1. Februar für Anträge, deren Realisierung im zweiten Halbjahr eines Jahres oder im darauffolgenden Jahr stattfinden (Sitzungsrunde zum Förderbescheid im April). Einreichung zum 1. August für Anträge, deren Realisierung im ersten oder zweiten Halbjahr des darauffolgenden Jahres stattfinden (Sitzungsrunde zum Förderbescheid im November).




Kulturfonds Frankfurt RheinMain

Der Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH fördert Vorhaben im Bereich der Kunst und Kultur von nationaler und internationaler Bedeutung in der Rhein-Main-Region Frankfurt.


Link zu https://kulturfonds-frm.de/

 

  • Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen, die kulturelle Vorhaben in einer der Gebietskörperschaften durchführen, die Gesellschafter oder Kooperationspartner des Kulturfonds sind. Dies sind aktuell die Städte Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Wiesbaden, Bad Vilbel, Offenbach und Oestrich-Winkel sowie der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis. Die Stadt Rüsselsheim gehört demnach nicht zum Gesellschaftergebiet. Denkbar wären aber Kooperationen mit Institutionen aus dem Gesellschaftergebiet, die dann als Antragsteller das Vorhaben leiten und schwerpunktmäßig im Gebiet des Kulturfonds durchführen.

  • Förderung: Der Kulturfonds gewährt keine Vollförderung. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, sodass die Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung geschieht. Die Fördergrenze beträgt in der Regel ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten.

  • Antragsfristen: Anträge mit einer Fördersumme bis zu 75.000 € können jederzeit gestellt werden. Hier gelten die folgenden Fristen: Beträgt die Antragssumme nicht mehr als 20.000 €, muss der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn des beantragten Vorhabens vorliegen. Beträgt die Antragssumme mehr als 20.000 €, muss der Förderantrag mindestens sechs Monate vor Beginn des beantragten Vorhabens eingereicht werden. Anträge mit Fördersummen von mehr als 75.000 € sind bis spätestens 1. März bzw. 1. September eines Jahres online über das Antragsportal des Kulturfonds einzureichen.




Kultursommer Südhessen

Der Kultursommer Südhessen e.V. ist ein Zusammenschluss von fünf südhessischen Kreisen (Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Odenwald, Offenbach) und Darmstadt, der kulturelle Veranstaltungen in der Region fördert. Im Rahmen des Veranstaltungskalenders können Veranstaltungen und Projekte gefördert werden.


Link zu https://www.kultursommer-suedhessen.de/

 

  • Voraussetzungen: Anträge dürfen nur nicht-kommerzielle Veranstalter*innen stellen (Städte, Gemeinden, Kreise, Vereine, Kirchen, sonstige Institutionen). Kommerzielle Anbieter*innen und Einzelpersonen sind von einer Förderung ausgenommen. Das Projekt muss im zeitlich vorgegebenen Rahmen des Kultursommers Südhessen stattfinden. Der konkrete Zeitraum des Programms wird jährlich veröffentlicht. Veranstaltungen und Projekte, die bereits mit Mitteln der Hessischen Landesregierung gefördert werden, können bei der Förderung durch den Kultursommer nicht berücksichtigt werden.

  • Förderung: Bezuschussung von Veranstaltungen durch Festbetragsförderung (bis 5.000 €) bzw. Defizitförderung (ab 5.000 €). Projekte können in der Regel in einer Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden.

  • Antragsfristen: Bewerbungsschluss zum Jahresanfang für das kommende Veranstaltungsjahr. Das genaue Datum wird auf der Webseite bekannt gegeben.




 

Bundesweite Kulturförderung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) schreibt Förderungen über sechs Bundeskulturförderfonds aus, die in eigener Verantwortung über die Mittelvergabe entscheiden (Soziokultur, Musik, Kunst, darstellende Künste, Literatur, Übersetzung). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet zudem eigene bundesweite Förderprogramme, wie z. B. „Kultur macht stark“ oder „Neustart Kultur“ (2022 ausgelaufen).

Kultur macht stark (BMBF)

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In Bündnissen für Bildung setzen lokale Akteure gemeinsam mit Fördern des Programms Projekte für Kinder um, die einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben.


Link zu https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/

 

  • Zielgruppe: drei bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben.

  • Voraussetzungen: Die Projekte werden von Bündnissen mit mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen durchgeführt. Die Projekte finden im Sozialraum statt, dort, wo die Kinder und Jugendlichen leben. Die Bündnisse bieten etwa Workshops, Kurse oder Ferienfreizeiten an, dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen – von der Alltagskultur über die Literatur und die Musik bis hin zum Theater und Zirkus.

  • Förderung: Das BMBF fördert die Projekte nicht direkt. Der federführende Partner in einem Projektbündnis stellt einen Antrag bei einem der 29 Förderer und Programme von „Kultur macht stark“. Gefördert werden Ausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen, das heißt Honorare oder Sachmittel – bis zu 100 Prozent der entstehenden und förderfähigen Ausgaben.

 

 

Fonds Soziokultur

Der Fonds Soziokultur e. V. fördert zeitlich befristete Vorhaben mit Modellcharakter. Ziele sind die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie die Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Der Fonds Soziokultur schreibt eigene Förderprogramme aus, z. B. die allgemeine Projektförderung oder das Programm „U25 Junge Kulturinitiativen“

Link zu https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung.html

  • Voraussetzungen: gefördert werden zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte, bei denen die Partizipation von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium im Vordergrund steht. Auch die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen bei der Auswahl der Förderprojekte eine Rolle.

  • Förderung: mindestens 3.000 € – maximal 30.000 €, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

  • Antragsfristen: 2. Mai (Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres) und 2. November (Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres).

 

 

Musikfonds

Der Musikfonds e. V. fördert in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen und beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch andere Förderungen (z. B. zeitlich befristete Stipendien oder stipendienartige Förderungen) vergeben werden.


Link zu https://www.musikfonds.de/

 

  • Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d. h. Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur*innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Eine Ko-Finanzierung ist insbesondere bei höheren Förderbeträgen (≥ 25.000 €) zwingend erforderlich.

  • Förderung: Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 € oder Stipendien. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden.

  • Antragsfristen: Fördersummen bis 2.000 € können bis einen Monat vor Projektbeginn eingereicht werden (sechs Abgabefristen im Jahr, siehe Webseite). Für Antragssummen bis 50.000 € gibt es zwei bis drei Förderrunden im Jahr. Fristen 2022: 31. März und 30. September.




Fonds darstellende Künste

Der Fonds nimmt alle Arbeitsfelder und Sparten der Freien Darstellenden Künste in den Blick (Schauspiel, Musiktheater, Tanz, Figuren- und Objekttheater, Performance, Theater für junges Publikum, site specific performances, performative Installationen, Gaming etc.) und fördert Projekte, die Aussicht haben, sich in einem professionellen Umfeld bewähren zu können. Die Geschäftsstelle berät zudem Interessierte und Künstler*innen auch über die eigenen Förderprogramme hinaus zu Aspekten der Antragstellung sowie zu strukturellen und organisatorischen Fragen.


Link zu https://www.fonds-daku.de/

 

  • Voraussetzungen: Gefördert werden bundesweit herausragende und qualitativ anspruchsvolle Vorhaben, Einzelprojekte und Projektkonzeptionen, die sich mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung oder besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Freien Tanz sind. Mit zusätzlichen Sonderprogrammen greift der Fonds Darstellende Künste immer wieder gesellschaftliche Herausforderungen und Themen, wie Diversität, Digitalisierung, Kunst im ländlichen Raum und die Fortentwicklung der ästhetisch-künstlerischen Formate auf.



Stiftung Kunstfonds

Zweck der Stiftung Kunstfonds ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland. Alljährlich werden rund 50 Künstler*innen, Galerien, Kunstvereine, Museen und Verlage durch Stipendien, Projektförderungen oder Publikationszuschüsse unterstützt. Die Jury richtet ihr Augenmerk besonders auf die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses und die Mitfinanzierung innovativer Projekte, die durch das Raster des zunehmend kommerzialisierten Kunstbetriebes zu fallen drohen. Die Stiftung unterhält außerdem ein Archiv für Künstlernachlässe.


Link zu https://www.kunstfonds.de/

 

  • Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind bildende Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, im Hauptberuf als freischaffende*r bildende*r Künstler*in tätig sind und sich in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis befinden (eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt) sowie an keiner Hochschule immatrikuliert sind. Jede*r Bewerber*in kann insgesamt nur einen Antrag alle zwei Jahre entweder für ein Arbeitsstipendium, ein Künstlerprojekt, eine Werkverzeichnung oder eine Katalogförderung stellen.

  • Förderung: Die Stiftung Kunstfonds schreibt verschiedene Förderprogramme für Künstler*innen und Kunstvermittler*innen (Ausstellungen, Kataloge) aus, darunter Arbeitsstipendien (22.000 € für ein Jahr) sowie Förderungen für Künstlerprojekte (max. 25.000 €), Werkverzeichnisse (max. 30.000 €) oder Kataloge (max. 8.000 €). Die jeweiligen Förderrichtlinien sind den einzelnen Ausschreibungen zu entnehmen.

  • Antragsfristen: Die jeweiligen Fristen sind den einzelnen Ausschreibungen zu entnehmen.




Deutscher Literaturfonds

Der 1980 gegründete Deutsche Literaturfonds vergibt Stipendien an Autor*innen und fördert die deutschsprachige Gegenwartsliteratur. Außerdem unterstützt er bundesweit wirksame literarische Initiativen und Modellvorhaben sowie Projekte zur Sicherung wichtiger literarischer Traditionen. Die Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Literaturfonds liegen in der Autoren- und Vermittlungsförderung.


Link zu https://www.deutscher-literaturfonds.de/

 

  • Voraussetzungen: Bewerben können sich Autor*innen, die bereits ein von ihnen nicht selbst finanziertes eigenständiges literarisches Buch in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint. Nicht gefördert werden: Sach- und Kunstbücher, Graphic Novels, Biografien und Drehbücher.

  • Förderung: Schriftsteller*innen können im Rahmen der Autorenförderung für ein bestimmtes literarisches Projekt ein Werkstipendium in Höhe von 3.000 € pro Monat für maximal ein Jahr beantragen. Innerhalb der Vermittlungsförderung vergibt der Literaturfonds Projektzuschüsse für Publikationsvorhaben, Übersetzungen, überregionale literarische Zeitschriften, Symposien, literarische Initiativen und Modellvorhaben, auch zur Literaturrezeption, sowie Projekte, Verbände und Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, literarische Traditionen für die Gegenwart zu erhalten. Die Höhe der jährlichen Vermittlungsförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt.

  • Antragsfristen: Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden seit 2020 dreimal jährlich statt. Einreichfristen: 30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr; 31. Januar für die Sitzung im Sommer; 31. Mai für die Sitzung im Herbst.




Deutscher Übersetzerfonds

Der Deutsche Übersetzerfonds e. V. vergibt Stipendien an Übersetzerinnen und Übersetzer. Damit werden Werke der internationalen und fremdsprachigen Literatur für die deutsche Leserschaft erschlossen.


Link zu http://www.uebersetzerfonds.de/

 

  • Voraussetzungen: Die für die einzelnen Stipendienarten einzureichenden Antragsunterlagen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.

  • Förderung: Gefördert werden Übersetzer*innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert. Es werden gegenwärtig acht verschiedene Formen individueller Förderung angeboten (u. a. Arbeits-, Reise-, Recherche-, Weiterbildungs- und Aufenthaltsstipendien).

  • Antragsfristen: Die Stipendienvergabe erfolgt dreimal jährlich jeweils zum 15. Januar, zum 15. Mai und zum 15. September über ein Bewerbungsverfahren.

 




 

EU-Förderprogramme

Kreatives Europa – Teilprogramm Kultur

Kreatives Europa ist das Förderprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativsektoren sowie der audiovisuellen Branche. Basierend auf der neuen Verordnung für Kreatives Europa läuft das Förderprogramm von 2021 bis 2027. Für die siebenjährige Programmlaufzeit stehen 2,44 Milliarden Euro zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen.

Link zu https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung.html



  • Voraussetzungen: Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die antragstellenden Organisationen (Koordinator und weitere Partner) müssen juristische Personen sein. Es kann sich um eine öffentliche (Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtliche Einrichtung (eingetragene Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaA, Genossenschaften) handeln. Die antragstellende Organisation muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen. Stichtag für die zweijährige rechtliche Existenz ist das Datum der Einreichfrist. Die antragstellende Organisation sowie die beteiligten Partner müssen ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben (die 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Albanien, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine).

  • Förderung: Im Teilprogramm KULTUR von Kreatives Europa werden Projekte aller Kultursparten gefördert – mit Ausnahme rein audiovisueller Vorhaben, die durch das Teilprogramm MEDIA abgedeckt werden. Kreatives Europa KULTUR umfasst die  Hauptförderbereiche: Europäische Kooperationsprojekte, Europäische Plattformen, Europäische Netzwerke, Literarische Übersetzungen. Für jeden Förderbereich gibt es zusätzlich gesonderte Zielsetzungen und Förderstrategien (vgl. https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/foerderbereiche.html).

  • Antragsfristen: Die jeweiligen Fristen sind den einzelnen Förderbereichen zu entnehmen.


 

 

 

 



 

Weitere Informationen:

Kontakt

Dr. Jonathan Roth , Raum 313
Telefon:06142 83-2027
E-Mail: jonathan.roth@ruesselsheim.de
E-Mail:

kultursteuerung@ruesselsheim.de

Dieter Hänsel, Raum 306
Telefon:06142 83-2026
E-Mail:kultursteuerung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

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Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Donnerstag 15 bis 17 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung