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Pressemitteilung

Öffentlicher Cannabis-Konsum kaum gesetzeskonform möglich

Übersichtskarten zu Verbotszonen
Übersichtskarten zu Verbotszonen

Die Bundesregierung hat den öffentlichen Cannabis-Konsum vermeintlich legalisiert. Das Rüsselsheimer Stadtgebiet ist gemäß dem Gesetz jedoch nahezu komplett mit Bannzonen übersäht. Darauf weist die Stadtverwaltung hin und stellt eine entsprechende Übersichtskarte zur Verfügung. Grundlage für die Bannzonen ist in dem Gesetz der Paragraf 5 zum Konsumverbot. Dieser nennt neben Schulen und Kinderspielplätzen auch Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten als Verbotszonen für den Konsum von Cannabis. Das Verbot gilt jeweils für einen Bereich bis zu 100 Metern in Sichtweite vom Eingangsbereich der betreffenden Einrichtungen. Hinzu kommen zeitliche Einschränkungen in Fußgängerzonen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. „Die Übertragung der Bannzonen auf einer Stadtkarte zeigt, wie absurd das Gesetz in seiner aktuellen Ausfertigung ist. Ein derartiger Flickenteppich ist nicht zu kontrollieren und dies schon gar nicht, weil das Land Hessen nach wie vor keine Ausführungsbestimmungen erstellt hat - was auch kaum möglich ist, da das beschlossene Bundesgesetz sehr kurzfristig in Kraft getreten ist. Diese Ausführungsbestimmungen bilden für Kommunen die Grundlage für gesetzeskonforme Kontrollen“, kritisiert Burghardt. Das aktuelle Gesetz sei vielmehr ein weiteres Beispiel dafür, wie den Kommunen immer wieder neue Aufgaben ohne Ausgleich von Sach- und Personalkosten auferlegt werden. „Dies ist mehr als ärgerlich, weil wir im Sinne unserer Bürgerschaft die städtischen Ressourcen dauerhaft auf andere Problemlagen fokussieren sollten.“ Auch der Konsum durch Jugendliche besorgt den Oberbürgermeister. Denn Studien belegen, dass Cannabis bei regelmäßigem Konsum bis zum 25. Lebensjahr zu bleibenden Schäden im Hirnreifungsprozess führen kann. Aus diesem Grund hatten Bundesärztekammer, Kinder- und Jugendärzte auch massive Bedenken gegen die Legalisierung geäußert.

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