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Pressemitteilung

Zum Eindämmen der Afrikanischen Schweinpest: Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft, Leinenpflicht für Hunde

Am vergangenen Wochenende wurde bei einem Wildschwein, das südlich von Rüsselsheim aufgefunden wurde, Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet, hat der Kreis Groß-Gerau mit zwei Allgemeinverfügungen Maßnahmen festgelegt.

Jagd und Landwirtschaft sind im Kerngebiet sowie in einem Gebiet in einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort des infizierten Wildschweins (infizierte Zone) stark eingeschränkt. In der Kernzone, in der sich Bauschheim und Königstädten und alle Flächen südlich und südöstlich der A60 befinden, ist die Ausübung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten vorübergehend, nach aktuellem Stand für die nächsten sechs Monaten, verboten. In der „infizierten Zone“, in der sich die gesamte Rüsselsheimer Gemarkung befindet, gilt laut Allgemeinverfügung ein grundsätzliches Jagdverbot. Ferner dürfen Wildschweine, die in der infizierten Zone erlegt wurden, nicht aus dem Gebiet verbracht werden. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist der zuständigen Behörde am Fundort im Landkreis Groß-Gerau unverzüglich, unter Angabe des genauen Fundortes (wenn möglich mit GPS-Daten) zu melden.

Zudem gilt mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen auf der gesamten Rüsselsheimer Gemarkung eine Leinenpflicht für Hunde. Die Fellnasen müssen nun im öffentlichen Raum und auf sämtlichen Grünflächen angeleint werden. Das soll dazu beitragen, dass Wildtiere nicht aufgescheucht werden und dadurch das Virus weitertragen wird. Im Sinne des Tierschutzes prüft die Stadt derzeit Ausweichflächen, auf denen Hundebesitzerinnen und –besitzer ihre Hunde frei laufen lassen können.

Um Fragen aus der Bevölkerung zu beantworten, hat der Kreis ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter der Rufnummer 06152 9898 4000 Informationen weitergibt.

Der Kreis weist darauf hin, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein der Behörde unter Angabe des genauen Fundorts gemeldet werden soll. Wer ein verendetes Wildschwein entdeckt, kann den Fund auch dem Bürgertelefon des Kreises Groß-Gerau melden.

Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres. Änderungen und Anpassungen werden seitens des Kreises verfügt und bekanntgegeben.

Das Virus ist für den Menschen ungefährlich und kann nicht auf Menschen übertragen werden. Das Virus befällt nur Haus- und Wildschweine und endet für diese fast immer tödlich. Aus diesem Grund muss auf jeden Fall verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreiten kann.

Im Land Hessen ist dies der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest. In Brandenburg gab es bereits im September 2020 den bundesweit ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest.

Anmerkung: Die Rufnummer des Bürgertelefons wurde am 11. Juli aktualisiert.

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