Oberbürgermeister Patrick Burghardt sagt: „Die Beleuchtungsrichtlinie ist eine Selbstverpflichtung der Stadt und soll künftig den bedarfs- und standortgerechten Einsatz von öffentlichen Beleuchtungen regeln. Sie stellt einen bestmöglichen Kompromiss dar und berücksichtigt unterschiedliche Anforderungen aus Sicherheit, Gesundheitsschutz, Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Klima-, Natur- und Umweltschutz sowie Denkmalschutz.“ In den vergangenen Monaten und Jahren habe es eine Vielzahl von Anliegen zum Thema Lichtverschmutzung gegeben, die bei der Erstellung der Richtlinie nochmals fachlich bewertet wurden und teilweise eingeflossen sind. Studien würden belegen, dass die Aufhellung des Nachthimmels durch übermäßige Beleuchtung und nach oben gerichtetes Licht Pflanzen sowie viele nacht- und dämmerungsaktive Tierarten beeinträchtigen kann. Zudem kann sie auch für Menschen eine gesundheitliche Belastung durch negative Einflüsse auf das Schlafverhalten darstellen.
Die Stadtverwaltung hat deswegen gemeinsam mit den Stadtwerken Rüsselsheim eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Über interne Workshops wurden die unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure zusammengetragen. Die daraus resultierenden Zielkonflikte wurden in einem Geoinformationssystem räumlich dargestellt und in der Beleuchtungsrichtlinie festgehalten.
Die Stadt Rüsselsheim verpflichtet sich, die öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen in künftigen Modernisierungs-, Neuerrichtungs- und Sanierungsmaßnahmen umweltschonend auszurichten und geht mit gutem Beispiel voran. Die Stadt wird auch prüfen, ob Beleuchtungen, die sich in sensiblen Ökosystemen befinden und vorerst nicht modernisiert werden, nachts abgeschaltet werden können. Alternativ könnten die Lampen mit kostengünstigen Farbfilter-Folien umgerüstet oder die Beleuchtungsstärke reduziert werden.
Die Richtlinie spricht auch Empfehlungen für private Haushalte, das Gewerbe, Sportstätten und Organisatoren von Feierlichkeiten aus, verpflichtet diese jedoch nicht. Die Stadt bietet zu Beleuchtungsthemen außerdem Informationen und Beratungen sowie technische Planungshilfen an.
Grundsätzlich unterteilt die Stadt das Stadtgebiet in die Zonen A bis C. Zur Zone A zählt die Innenstadt, wo die Beleuchtungsstärke vom Verkehrsaufkommen abhängen und zwischen 7,5 und 15 Lux betragen soll. Die Zone B beinhaltet Wohnbereiche mit oder ohne teilweiser Gewerbenutzung. In Anwohner- und Sammelstraßen soll die Beleuchtungsstärke zwischen 3 und 7,5 Lux betragen. In der Zone C wurden die Außenbereiche und die naturnahen Bereiche aufgenommen. Hier soll auf Beleuchtung außerhalb des besiedelten Bereichs verzichtet werden.
Nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung soll geprüft werden, ob eine Beleuchtungssatzung im Rahmen einer möglichen Freiraumsatzung erarbeitet werden soll. Dies würde eine größere rechtliche Verbindlichkeit geben aber auch für Private und Gewerbetreibende gelten.
Im Ratsinformationssystem können die Vorlage und die Beleuchtungsrichtlinie aufgerufen werden: (Öffnet in einem neuen Tab)
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