Es ist daher von einer kreisweiten Verbreitung des Virus auszugehen.
Das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau hat deswegen eine Allgemeinverfügung erlassen, in der unter anderem die Pflicht verankert ist, Geflügel im gesamten Kreisgebiet in Ställen oder so zu halten, dass ein Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen wird. Die Allgemeinverfügung ist zunächst für sechs Monate gültig.
Die Tierseuche ist hoch ansteckend, und es gibt weitere Verdachtsfälle. Neben der Aufstallpflicht gibt es Verbote etwa von Geflügelschauen und besondere Auflagen für Geflügelhalter. Geflügelhalter sind bei einem Ausbruch der Seuche in ihrem Betrieb wirtschaftlich und sicher auch emotional hart getroffen, denn bei einem positiven Befund muss der gesamte Geflügelbestand gekeult werden. Positiv getestete Tiere dürfen zudem nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, sondern werden nach der Tötung einer Beseitigungsanlage zugeführt.
Übertragen wird das Virus durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und anderes durch Ausscheidungen von infizierten Tieren verunreinigtes Material wie Einstreu. Auch der Vogelzug, der aktuell über Hessen stattfindet, trägt zur weiteren Verbreitung bei. Deshalb ist es so wichtig, jedweden Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutztierbeständen zu unterbinden.
Wer einen toten Vogel findet, sollte das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau kontaktieren. Die Kontaktdaten sind auf folgender Internetseite zu finden: https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/aktuelles. Relevant sind Hühnervögel (wie Fasane, Rebhühner), Gänsevögel (Enten,
Gänse, Schwäne), Greifvögel (Bussarde, Habichte, Falken, Milane, Weihen), Eulen (Schleiereule), regenpfeiferartige Vögel (Möwen), lappentaucherartige Vögel (Haubentaucher), Schreitvögel (Störche, Reiher) oder Rabenvögel (Raben, Krähen, Elstern). Nicht von Interesse sind nach aktueller Lage Tauben und heimische Kleinvögel wie zum Beispiel Sperling, Amsel, Drossel, Fink und Star.
Die toten Tiere sollten nicht angefasst werden. In hohen Konzentrationen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden, wenn diese engen Kontakt mit infizierten Tieren hatten. Weil das Virus auch auf andere Tiere überspringen kann, sollten Hundebesitzerinnen und -besitzer vermeiden, dass ihre Vierbeiner an tote Vögel oder andere Tiere gehen. Wenn jemand in der Natur oder im Garten Tiere sieht, die sich komisch verhalten, sollte ebenfalls das Veterinäramt informiert werden. Es könnte sein, dass das Vogelgrippevirus übertragen wurde und eine zentralnervöse Störung ausgelöst hat.
Details zu den Auflagen sind in der Allgemeinverfügung des Kreises nachzulesen:
https://www.kreisgg.de/fileadmin/Gesundheit_Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/251024_Allgemeinverfuegung_aviaere_Influenza.pdf


