Die hierzu notwendige Änderung der Hauptsatzung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 5. Juni beschlossen.
Bestimmte Vorgänge, wie Satzungen oder Verordnungen, müssen in einer öffentlichen Bekanntmachung verkündet werden, damit sie wirksam werden. Dies kann laut Hessischer Gemeindeordnung über eine örtliche Zeitung, ein Amtsblatt oder das Internet erfolgen. Bisher veröffentlichte die Stadt Rüsselsheim am Main ihre Bekanntmachungen in den Tageszeitungen „Main Spitze“ und „Rüsselsheimer Echo“. Zur Vereinfachung der Prozesse und Kostensenkung erfolgen die Bekanntmachungen künftig auf der städtischen Internetseite unter www.ruesselsheim.de/rathaus/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen (Öffnet in einem neuen Tab). Für Bekanntmachungen des Baugesetzbuches ist weiterhin eine Veröffentlichung in den Printmedien vorgesehen.
Durch die Umstellung entfallen Kosten in Höhe von zirka 25.000 Euro für Anzeigen in Tageszeitungen.