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Pressemitteilung

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt künftig online über ruesselsheim.de

Die Stadt Rüsselsheim am Main stellt ihre öffentlichen Bekanntmachungen künftig über die Internetseite www.ruesselsheim.de zur Verfügung.

Die hierzu notwendige Änderung der Hauptsatzung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 5. Juni beschlossen. 

Bestimmte Vorgänge, wie Satzungen oder Verordnungen, müssen in einer öffentlichen Bekanntmachung verkündet werden, damit sie wirksam werden. Dies kann laut Hessischer Gemeindeordnung über eine örtliche Zeitung, ein Amtsblatt oder das Internet erfolgen. Bisher veröffentlichte die Stadt Rüsselsheim am Main ihre Bekanntmachungen in den Tageszeitungen „Main Spitze“ und „Rüsselsheimer Echo“. Zur Vereinfachung der Prozesse und Kostensenkung erfolgen die Bekanntmachungen künftig auf der städtischen Internetseite unter www.ruesselsheim.de/rathaus/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen (Öffnet in einem neuen Tab). Für Bekanntmachungen des Baugesetzbuches ist weiterhin eine Veröffentlichung in den Printmedien vorgesehen. 

Durch die Umstellung entfallen Kosten in Höhe von zirka 25.000 Euro für Anzeigen in Tageszeitungen.  

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Gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen veröffentlicht die Stadt Rüsselsheim am Main auf dieser Seite ihre öffentlichen Bekanntmachungen. Dazu zählen unter anderem Satzungen, Bebauungspläne, Ausschreibungen sowie sonstige amtliche Mitteilungen. Die Veröffentlichungen erfolgen rechtsverbindlich und nachvollziehbar.

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