Seit dem 15. Dezember 2025 ist Uta Schmalenbach im Büro für Frauen und Friedensschutz (BFF) der Stadt Rüsselsheim am Main tätig. Ihre Stelle als Frauenbeauftragte und Mitarbeiterin für den Friedensschutz ist in der Stabsstelle für Kultur und Vielfalt angesiedelt und vereint zwei zentrale Aufgabenbereiche: Frauenarbeit und Friedensschutz. Beide Themen sind bewusst miteinander verbunden und bilden die Grundlage ihrer Arbeit. Ziel ist es, Gleichstellung, gesellschaftliche Teilhabe und ein respektvolles und friedliches Zusammenleben in der Stadt Rüsselsheim zu stärken.
Zuvor hat Uta Schmalenbach bereits verschiedene Stationen in der Stadtverwaltung durchlaufen und war zuletzt Bereichsleitung für Ganztagsangebote und Schulsozialarbeit.
Schmalenbach betont: „Eine zentrale Aufgabe meiner Stelle ist der Einsatz für die Gleichstellung von Frauen in Rüsselsheim; dafür, dass die Interessen von Frauen in Planung und Politik berücksichtigt werden. Gerade jetzt zu Beginn meiner Tätigkeit ist die Vernetzung ein ganz wesentlicher Bestandteil, so zum Beispiel mit der internen Gleichstellungsbeauftragten, der Fachstelle Mädchenarbeit, dem Interkulturellen Büro und den Vereinen und Institutionen des Rüsselsheimer Frauennetzwerks.“
Das Aufgabengebiet des Büros für Frauen und Friedensschutz umfasst die gesetzlichen Pflichtaufgaben einer kommunalen (externen) Frauenbeauftragten sowie den kommunalen Friedensschutz als Schnittstelle zum Städtebündnis „Mayors for Peace“. Damit fungiert das Büro als zentrale Koordinierungsstelle für die Weiterentwicklung entsprechender Strukturen und Maßnahmen in Rüsselsheim am Main. Für den Themenkomplex Friedensschutz und zur Beratung in Genderfragen ist das BFF darüber hinaus Anlaufstelle für Institutionen, Vereine, Unternehmen und alle Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger.
In diesem Kontext plant und organisiert das BFF Veranstaltungen, wie etwa den Internationalen Frauentag und die Orange Days.
Zu erreichen ist das Büro für Frauen und Friedensschutz
per Mail: bffruesselsheimde
und telefonisch: 06142 83-2050.



