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Pressemitteilung

Neue Parkzonen für E-Scooter

Die Stadt Rüsselsheim am Main hat im Berliner Viertel und im angrenzenden Bereich zum Rugbyring insgesamt 28 zusätzliche, klar gekennzeichnete Abstellzonen für E-Scooter eingerichtet.

Ein E-Scooter in einer neu eingerichteten Abstellzone
Ein E-Scooter und ein Mietfahrrad in einer neu eingerichteten Abstellzone
Ein E-Scooter in einer neu eingerichteten Abstellzone
Ein E-Scooter in einer neu eingerichteten Abstellzone
Auf einer Übersichtskarte sind die neuen Abstellzonen mit grünen Punkten markiert.
Bauabschnitt 3

Damit stehen stadtweit nun insgesamt 71 definierte Abstellflächen zur Verfügung. Im nächsten Schritt sind solche Parkzonen in Haßloch und im Bereich der Horlache geplant. 

E-Roller gehören mittlerweile zu modernen Mobilitätsangeboten dazu und werden häufig genutzt, um Bus und Bahn zu erreichen. Mit der Einrichtung der neuen Abstellzonen wurden zugleich die bestehenden Betriebsgebiete angepasst und in bestimmten Bereichen zusätzliche Parkverbotszonen für E-Scooter festgelegt. Damit will die Stadt erreichen, dass die Scooter möglichst geordnet abgestellt werden. So minimiert sie auf den Gehwegen Stolperstellen und Sichtbehinderungen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und trägt zur Verkehrssicherheit bei. 

Hintergrund
Allgemein gelten für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer die gleichen Regeln wie für alle, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Beide Fortbewegungsmittel dürfen nur auf der Fahrbahn, Radwegen oder Radfahrstreifen genutzt werden. Das Befahren von Gehwegen ist nicht erlaubt.

Aktuell gibt es in Rüsselsheim drei Anbieter, die E-Scooter minuten- oder stundenweise vermieten. Die Betreiber der E-Roller sind eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich für den Betrieb der Fahrzeuge verantwortlich, einschließlich der ordnungsgemäßen Abstellung. Bei dem überwiegenden Teil der Roller stellt ein KI-gestützter Parkprozess sicher, dass die Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden.

Nutzerinnen und Nutzer sollen auch ihre eigenen E-Scooter bevorzugt in den ausgewiesenen Abstellzonen und grundsätzlich so abstellen, dass keine Behinderungen oder Gefährdungen entstehen. Gehwege, Einfahrten sowie Querungsbereiche und sensible Flächen müssen sie freihalten.

Kontaktdaten
Wenn gemietete E-Scooter ordnungswidrig abgestellt wurden, können sich Bürgerinnen und Bürger an die jeweiligen Betreiber wenden.

DOTT: E-Mail ruesselsheimridedottcom
ZEUS Scooters: E-Mail supportzeusscooterscom
Bolt: E-Mail ruesselsheim-micromobilitybolteu 

Hinweise nehmen auch die Stadtpolizei und die Verkehrsüberwachung der Stadt Rüsselsheim am Main entgegen.

Stadtpolizei: E-Mail stadtpolizeiruesselsheimde, Telefon 06142 83-2400
Verkehrsüberwachung: E-Mail verkehrsueberwachungruesselsheimde, Tel. 06142 83-2420.

Für generelle Fragen zum Thema E-Scooter steht die Abteilung Mobilität der Stadtverwaltung unter der E-Mail mobilitaetruesselsheimde gern zur Verfügung.

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