Stadtrat Simon Valerius sagt: „Die ehemalige Rennbahn ist ein bedeutendes Zeugnis der Industrie- und Technikgeschichte und besitzt für Rüsselsheim am Main einen besonderen erinnerungskulturellen Stellenwert. Deswegen haben wir zusammen mit dem Landesdenkmalschutz und den Mainzer Stadtwerken einen Vertrag ausgearbeitet und verbindliche Regelungen für den Erhalt des Status quo getroffen.“ Dafür seien langwierige Gespräche und umfangreiche Abstimmungsrunden erforderlich gewesen. Das jetzige kooperative Ergebnis sei es jedoch wert gewesen, weil damit die Rennbahn in ihrem jetzigen Zustand weitestgehend gesichert werde.
Eigentümerin des Bauwerks und des Geländes ist die Mainzer Stadtwerke AG. Der Zutritt ist nicht gestattet, da es sich um ein Trinkwasserschutzgebiet handelt und zusätzlich unter anderem Wald- und Naturschutz gelten. Um dennoch einen Einblick in die Rennbahn zu ermöglichen, hat die Stadt eine Besucherplattform installiert. „Wir müssen mit diesen unverrückbaren Rahmenbedingungen bestmöglich umgehen und arbeiten. Eine Wiederherstellung seitens der Eigentümerin ist schlichtweg nicht umsetzbar und wäre entwicklungsgeschichtlich sogar fragwürdig“, hält Valerius fest. Auch der Initiative für das Kulturdenkmal, die sich kürzlich aufgelöst hat, seien die Bedingungen bekannt gewesen. Den guten Gedanken, die Rennbahn innerhalb der vorhandenen Rahmenbedingungen erlebbarer zu machen, werde die Stadt mit neuen Ansätzen und Kooperationspartnern weiterverfolgen, macht der Stadtrat deutlich.
Mit dem kürzlich unterzeichneten Vertrag konkretisieren die Mainzer Stadtwerke die Instandhaltung und Pflege der Rennbahn im Einklang mit dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Sie werden das Kultur- und Bodendenkmal in seinem vorhandenen Bestand möglichst sichern und weiteren Substanzverlust infolge von Vegetationsbewuchs begrenzen.
Die vereinbarten Pflegemaßnahmen variieren je nach Bereich der Rennbahn. In der Nordkurve, an der sich auch die Besucherplattform der Stadt befindet, gilt ein vergleichsweise enger Pflegeansatz. Hier werden halbjährlich sämtliche vegetativen Aufwüchse bodennah entfernt. Damit soll der besonders gut erhaltene und öffentlich wahrnehmbare Teil der Anlage dauerhaft freigehalten werden.
Bei der übrigen Fahrbahn und dem sonstigen Bauwerk wird der Status quo zurückhaltender gesichert. In diesen Bereichen wird dichter Gehölzaufwuchs nur im Abstand von zwei Jahren bodennah zurückgedrängt, und zwar beschränkt auf Gehölze mit einem Stammdurchmesser von bis zu fünf Zentimetern. Ziel ist hier folglich lediglich die fortdauernde Erkennbarkeit des Bauwerks im Gelände, aber auch der geschehenen Transformation im Zuge der Zeit als Teil seiner Geschichte. Im Innenraum der Anlage ist der natürliche Bewuchs grundsätzlich zugelassen, um der Nutzung durch die Stadtwerke Rechnung zu tragen. Der Vertrag enthält auch Vorgaben, dass die Pflegemaßnahmen dokumentiert werden müssen.




