Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Pressemitteilung

Stadt ordnet ruhenden Verkehr im Eichgrund

Die Stadt setzt ihren Kurs zur Ordnung des ruhenden Verkehrs fort: Nachdem zuletzt in der Mainzer Straße Parkplätze markiert wurden, wird im nächsten Schritt der Straßenraum im Wohngebiet Eichgrund neu geordnet

Dabei werden unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung möglichst viele Parkmöglichkeiten für Anwohnende und Besuchende geschaffen und gleichzeitig die Bedingungen für die übrigen Verkehrsteilnehmen optimiert.

Begonnen wird mit Markierungsarbeiten in der Birkenstraße, im Efeuweg und Teilen der Lindenallee.

Dort finden die Markierungsarbeiten in zwei Teilschritten statt. Am Montag wurden daher im Wendehammer der Lindenallee, im Efeuweg und in der Birkenstraße im Bereich zwischen der Tannenstraße und der Ahornallee Parkstände markiert. Der Bereich der Birkenstraße zwischen Ahornallee und Lindenallee wird ab Mittwoch (4. November) markiert. Zur Durchführung der Markierungsarbeiten wurden entsprechende Halteverbotsbeschilderungen aufgestellt.

Im nächsten Schritt werden im angegrenzten Gebiet zwischen Ostpark und Walter-Flex-Straße zusätzlich Schilder aufgestellt, um das Parken außerhalb der markierten Parkflächen zu untersagen. Dieses System hat sich bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet bewährt, zum Beispiel im Berliner Viertel. Die somit fest definierten Parkflächen sollen dabei helfen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und insbesondere Gehwege und Kreuzungen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Die Ordnung des ruhenden Verkehrs soll damit nicht enden. Die Stadt strebt eine einheitliche Regelung in weiteren Stadtteilen an, in denen der öffentliche Parkraum begrenzt ist. Neue Parkregelungen werden somit in Zukunft auch in weiteren Stadtteilen eingeführt.

Begleitet werden die Markierungen der Parkstände durch eine Flyer-Kampagne, die dazu ermutigen soll, vorhandene Garagen und Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zum Parken zu nutzen. So kann öffentlicher Parkraum für diejenigen freigehalten werden, die keine eigene Parkmöglichkeit haben. Zudem trägt die Nutzung privater Stellplätze dazu bei, den Straßenraum zu entlasten und ausreichend Platz für den fließenden Verkehr sowie für Rettungs- und Einsatzkräfte zu gewährleisten als auch die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Nicht zuletzt hat das Parken auf dem eigenen Grundstück einige Vorteile für das eigene Fahrzeug. Es steht dabei ohne Parkplatzsuche direkt vor der Haustür, und in Garage oder Carport sind Fahrzeuge zudem vor der Witterung sowie besser vor Diebstahl und Vandalismus geschützt.

Verwandte Themen

Öffentliche Bekanntmachung vom 06.10.2026

Bekanntmachung Schulbezirkssatzung

27.07.2026 Pressemitteilung

Asphaltreparaturen in Teilabschnitt der Walter-Flex-Straße

Die Walter-Flex-Straße wird auf Höhe der Stadtwerke zwischen Friedhofstraße und Ahornallee vom 10. bis 21. August halbseitig gesperrt.

30.04.2026 Pressemitteilung

Stadt entschärft Parksituation

Die Stadt hat Lösungsvorschläge erarbeitet, um die Parksituation in der Saarstraße und der angrenzenden Donaustraße zu entschärfen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten , können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Erläuterungen und Hinweise