Insgesamt wurden sechs Gaststätten überprüft. Dabei wurde in einer Gaststätte ein illegales Geldspielgerät sowie mehrere Dosen Shisha-Tabak sichergestellt. Zudem ergaben sich in zwei Betrieben des Gaststättengewerbes Verdachtsmomente hinsichtlich möglicher Schwarzarbeit. In beiden Fällen gaben die Personen, die augenscheinlich als Beschäftigte tätig waren, an, ihre Tätigkeit entweder erst an diesem Tag aufgenommen zu haben oder lediglich zur Probe zu arbeiten. Eine Beschäftigung zur Probe ist im Gaststättengewerbe in diesem Zusammenhang nicht zulässig.
Die Stadtpolizei wird die zuständigen Behörden, insbesondere das Jobcenter und den Zoll, über die Sachverhalte informieren, damit diese die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit prüfen und gegebenenfalls einleiten können.
Am Löwen- und Bahnhofsplatz wurden insgesamt 15 Personen kontrolliert. Dabei wurde am Löwenplatz bei einer Person ein Tierabwehrspray festgestellt. Das Mitführen dieses Sprays stellt einen Verstoß gegen die geltende Waffenverbotszone dar. Die betroffene Person muss mit einem Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich rechnen.

