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Pressemitteilung

Ab 3. Februar: Spielapparatesteuer-Anmeldung auch online möglich

Die Stadt Rüsselsheim am Main bietet ab dem 3. Februar die Möglichkeit, die Spielapparatesteuer auch online anzumelden.

Die Spielapparatesteuer wird auf die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben. Personen oder Unternehmen, die einen Spiel- oder Geschicklichkeitsapparat, wie zum Beispiel einen Fun4Four-Spieltisch aufstellen, sind verpflichtet die Steuer bei der Stadtverwaltung anzumelden. 

Rückfragen beantwortet der Bereich Steuerangelegenheiten der Stadt Rüsselsheim am Main telefonisch unter 06142 83-2208 oder per E-Mail an steuernruesselsheimde

Die Online-Dienste und weitere Informationen zur Spielapparatesteuer sind über die Internetseite der Stadt Rüsselsheim am Main https://www.ruesselsheim.de/rathaus/online-dienste/online-dienste (Öffnet in einem neuen Tab) verfügbar. Weitere Online-Angebote der Stadt sind in Vorbereitung und werden zukünftig zur Verfügung stehen. 

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Erika Giesel

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