Die Spielapparatesteuer wird auf die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben. Personen oder Unternehmen, die einen Spiel- oder Geschicklichkeitsapparat, wie zum Beispiel einen Fun4Four-Spieltisch aufstellen, sind verpflichtet die Steuer bei der Stadtverwaltung anzumelden.
Rückfragen beantwortet der Bereich Steuerangelegenheiten der Stadt Rüsselsheim am Main telefonisch unter 06142 83-2208 oder per E-Mail an steuernruesselsheimde.
Die Online-Dienste und weitere Informationen zur Spielapparatesteuer sind über die Internetseite der Stadt Rüsselsheim am Main https://www.ruesselsheim.de/rathaus/online-dienste/online-dienste (Öffnet in einem neuen Tab) verfügbar. Weitere Online-Angebote der Stadt sind in Vorbereitung und werden zukünftig zur Verfügung stehen.
