Bürgerinnen und Bürger, die bis zum Sonntag (22. Februar) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer 06142 83-2418 oder 83-2419 wenden. Das Wahlamt kann prüfen, ob die Betroffenen im Wählerverzeichnis stehen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann Briefwahl beantragen und anschließend von zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal wählen. Das Briefwahllokal im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 ist ab Montag (2. Februar) eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte schriftlich (E-Mail, Fax oder per Post), persönlich oder online beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Stadt Rüsselsheim am Main empfiehlt, Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen und Postlaufzeiten für den Versand und die Rücksendung von jeweils bis zu einer Woche zu berücksichtigen.
Alternativ zur Rücksendung des Wahlbriefes per Post besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einzuwerfen. Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses an der Faulbruchstraße zur Verfügung. Die persönliche Abgabe ist im Wahlbüro an der Frankfurter Straße 9 möglich.
Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag (15. März) um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Am Wahltag kann dieser auch noch in die vorgenannten Briefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Wahlbriefe können am Wahltag nicht in den Wahllokalen abgeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich sind, dass ihre Wahlbriefe der Gemeinde rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr der Gemeinde vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Die letzte Möglichkeit für die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen ist im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, am Freitag (13. März) bis 13:00 Uhr.



