Allgemeine Informationen
Bei den allgemeinen Kommunalwahlen werden in der Stadt Rüsselsheim am Main die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsbezirken Königstädten und Bauschheim die Mitglieder des jeweiligen Ortsbeirates gewählt.
Zeitgleich finden für die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats statt.
Darüber hinaus wird der Kreistag im Landkreis Groß-Gerau neu gewählt.
Sofern mindestens zwei Listen zugelassen sind, werden die Wahlen nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sind dies 45, für die Wahl der Ortsbeiräte Bauschheim und Königstädten jeweils 9 und für die Wahl des Ausländerbeirats 21 Stimmen. Die Wahlberechtigten können dabei an Bewerberinnen und Bewerber bis zu drei Stimmen vergeben (Kumulieren), die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren), aber auch Wahlvorschläge unverändert annehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten kombinieren.
Die allgemeinen Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt.
Fristen und Termine
Wahlberechtigung (Aktives Wahlrecht)
Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)
Informationen und Antragsformulare für Wahlvorschlagsträger
Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlen
- 06142 83-2418
- 06142 83-2419
- 06142 83-2083
- wahlamtruesselsheimde