Allgemeine Informationen
Bei den allgemeinen Kommunalwahlen werden in der Stadt Rüsselsheim am Main die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsbezirken Königstädten und Bauschheim die Mitglieder des jeweiligen Ortsbeirates gewählt.
Zeitgleich finden für die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats statt.
Darüber hinaus wird der Kreistag im Landkreis Groß-Gerau neu gewählt.
Sofern mindestens zwei Listen zugelassen sind, werden die Wahlen nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sind dies 45, für die Wahl der Ortsbeiräte Bauschheim und Königstädten jeweils 9 und für die Wahl des Ausländerbeirats 21 Stimmen. Die Wahlberechtigten können dabei an Bewerberinnen und Bewerber bis zu drei Stimmen vergeben (Kumulieren), die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren), aber auch Wahlvorschläge unverändert annehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten kombinieren.
Die allgemeinen Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt.
Fristen und Termine
15.03.2008:
Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
15.12.2025:
Beginn der maßgebenden Zeitspanne für das Innehaben einer Wohnung oder den dauernden Aufenthalt in Rüsselsheim am Main – 3 Monate (passives Wahlrecht)
05.01.2026, 18:00 Uhr:
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge
16.01.2026:
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge im Wahlausschuss
01.02.2026:
Beginn der maßgebenden Zeitspanne für das Innehaben einer Wohnung oder den dauernden Aufenthalt in Rüsselsheim am Main – 6 Wochen (aktives Wahlrecht)
01.02.2026:
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
02.02.2026:
Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen – BRIEFWAHL
Einrichtung eines Briefwahllokals im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9
22.02.2026:
Letzter Tag für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
23.02. bis 27.02.2026:
Bereithalten des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme und Einspruchsmöglichkeit gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit
14.03.2026:
Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 13 Uhr – Briefwahl
15.03.2026:
Wahltag, 08:00 bis 18:00 Uhr
bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen
bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen
Wahlberechtigung (Aktives Wahlrecht)
Zu den Kommunalwahlen sind nach § 30 HGO die Personen wahlberechtigt, die am Wahltag
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Rüsselsheim am Main mit Hauptwohnung gemeldet sind bzw. ihren dauernden Aufenthalt haben
und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Wahl zu den Ortsbeiräten Bauschheim und Königstädten gelten die gleichen Wahlrechtsvoraussetzungen. Allerdings muss die 6-Wochenfrist im jeweiligen Ortsbezirk erfüllt sein.
Für die Wahl des Ausländerbeirats sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Rüsselsheim am Main mit Hauptwohnung gemeldet sind bzw. ihren dauernden Aufenthalt haben
und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)
Wählbar als Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter bzw. Ortsbeiratsmitglied sind nach § 32 HGO die Wahlberechtigten, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in Rüsselsheim am Main bzw. für die Ortsbezirke in Bauschheim bzw. Königstädten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wählbar als Mitglieder des Ausländerbeirats sind nach § 86 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in Rüsselsheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.
Zum Ausländerbeirat wählbar sind auch Deutsche, die
- die Rechtstellung als ausländische Einwohnerinnen bzw. Einwohner im Inland erworben haben oder
- zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung
Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 01.02.2026 (42. Tag vor der Wahl) bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.
Die Wahlberechtigten werden spätestens am 22.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sind.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Briefwahl online beantragen: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6433012 (Öffnet in einem neuen Tab)
(gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung)
Briefwahlbeantragung schriftlich
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zu gegebener Zeit zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main.
Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- Familienname, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür richtet die Stadt Rüsselsheim am Main ab 02.02.2026 ein Briefwahllokal im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, 65428 Rüsselsheim am Main ein.
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 13 Uhr
Die Antragsfrist für die Briefwahl endet am Freitag vor der Wahl um 13 Uhr.
Bitte beachten Sie Postlaufzeiten von bis zu einer Woche und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Ihren Wahlbrief können Sie auch zu den Öffnungszeiten im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4, einwerfen.
Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße zur Verfügung.
Wahltag 15.03.2026
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Wenn Sie im Wahllokal wählen möchten, legen Sie dort bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten ein Ausweisdokument bereit.
Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es möglich, im zugeordneten Wahlraum ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ein amtlicher Ausweis bereitgehalten wird.
Bis 15 Uhr besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Wahlamt.
Bis spätestens 18 Uhr müssen die Wahlbriefe im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Wahlbriefe können Sie in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4, einwerfen. Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße zur Verfügung.
Wahllokale und Wahlbezirke
Mit der Wahllokalsuche können Sie sich die Anschrift bzw. den Ort Ihres Wahllokales anzeigen lassen.
Durch Eingabe Ihrer Anschrift können Sie ermitteln, welchem Wahlbezirk diese zugeordnet ist.
Folgen Sie dem Link: Wahllokalsuche (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab) und klicken dort auf den Button "Wo ist mein Wahllokal?"
Die Wahllokale 5 und 7 in der Grundschule Innenstadt sind nicht barrierefrei. Alle anderen Wahllokale sind barrierefrei erreichbar.
Weitere Informationen
Informationen und Antragsformulare für Wahlvorschlagsträger
Das Aufstellen und Einreichen von Wahlvorschlägen ist an wahlrechtliche Voraussetzungen gebunden.
Bei dem Aufstellen der Wahlvorschläge ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit notwendig. Die Verwendung der amtlichen Formulare ist zwingend vorgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke nur ausgefüllt werden dürfen; inhaltliche Veränderungen machen das Formular ungültig.
Nur wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag zugelassen werden.
Ausführliche Informationen zum Download
Vordrucke
- Wahlvorschlag, Vordruckmuster KW Nr. 6PDF-Datei229,05 kB
- Wahlvorschlag – Ergänzungsblatt, Vordruckmuster KW Nr. 6PDF-Datei109,05 kB
- Bescheinigung des Wahlrechts, Vordruckmuster KW Nr. 8PDF-Datei131,42 kB
- Zustimmungserklärung, Vordruckmuster KW Nr. 9PDF-Datei277,08 kB
- Bescheinigung der Wählbarkeit, Vordruckmuster KW Nr. 10PDF-Datei157,65 kB
- Niederschrift über die Versammlung zur Bewerberinnen- bzw. Bewerberaufstellung, Vordruckmuster KW Nr. 11PDF-Datei236,91 kB
- Niederschrift - Ergänzungsblatt Vordruckmuster KW Nr. 11PDF-Datei138,70 kB
Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Stadt Rüsselsheim am Main benötigt ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Mitarbeit in den Wahl- und Briefwahlbezirken.
Wir haben umfassende Informationen auf einer Sonderseite bereit gestellt und möchten Ihnen damit einen Einblick in die Arbeit der Wahlvorstände geben und immer wieder gestellte Fragen zu diesem Thema beantworten. Gerne können Sie sich bei noch offenen Fragen an uns wenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand entschließen könnten, damit wir möglichst wenige Personen „verpflichten“ müssen.
Link zur Sonderseite "Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer"
Zum Online-Antrag
Musterstimmzettel und Informationen zur Stimmenvergabe
Hier finden Sie informationen zur Stimmvergabe.
Weitere Informationen
- Landeswahlleitung Wahlen in Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur Stimmenvergabe (Öffnet in einem neuen Tab)
- Musterstimmzettel für die Wahl der StadtverordnetenversammlungPDF-Datei2,74 MB
- Musterstimmzettel für die Wahl zum Kreistag des Kreises Groß-GerauPDF-Datei7,00 MB
- Musterstimmzettel für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks KönigstädtenPDF-Datei1,09 MB
- Musterstimmzettel für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks BauschheimPDF-Datei1,10 MB
- Musterstimmzettel für die Wahl des AusländerbeiratsPDF-Datei1,05 MB
Musterstimmzettel sind am Empfang im Rathaus, Marktplatz 4, im Stadtbüro, Frankfurter Straße 9, und in der Stadtbücherei, Am Treff 5, erhältlich.
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen in wahlrechtlichen Angelegenheiten erfolgen gemäß der Hauptsatzung der Stadt Rüsselsheim am Main in der Mainspitze und im Rüsselsheimer Echo.
Bekanntmachungen
Wahlen
- 06142 83-2418
- 06142 83-2419
- 06142 83-2083
- wahlamtruesselsheimde
Adresse
Frankfurter Straße 9
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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