Durch die Zusendung einer Wahlbenachrichtigung wurden Wahlberechtigte über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis und das Wahllokal, in dem sie am Wahlsonntag (15. März) von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen können, informiert.
Die Stadt weist erneut darauf hin, dass die Wahllokale der Wahlbezirke 5 und 7 in der Grundschule Innenstadt nicht barrierefrei zu erreichen sind und empfiehlt daher die rechtzeitige Beantragung der Briefwahl.
Am Wahltag benötigen Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung zur Vorlage im Wahllokal und ihr Ausweisdokument. Auch ohne eine Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden. Voraussetzung ist, dass Wählende in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Dafür ist ein Ausweis erforderlich. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, können Wählerinnen und Wähler ihr Wahllokal auf der Internetseite der Stadt unter den Informationen zur Kommunalwahl/Wahllokale und Wahlbezirke ermitteln.
Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber nicht an der Briefwahl teilgenommen haben, können diese unter Vorlage ihres Wahlscheines und Ihres Ausweisdokumentes in einem beliebigen Wahllokal in Rüsselsheim am Main zur Wahl gehen. Dafür müssen sie ihren Wahlschein und ein Ausweisdokument mitbringen. Weitere Informationen dazu finden Interessierte hier: https://www.ruesselsheim.de/vv/produkte/tsabus/wahlschein-beantragen-8965180 (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Stadt weist darauf hin, dass Wahlbriefe am Wahltag nicht in den Wahllokalen abgeben werden können. Wahlbriefe können am Wahltag bis 18:00 Uhr in die Rathaus-Briefkästen am Marktplatz 4 und an der Faulbruchstraße eingeworfen werden.



