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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Stadtbüro Innenstadt

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Nahverkehr

Haltestelle: Marktplatz
Bus-Linie: 1, 2, 3a, 3b, 4a, 4b, 5a, 5b, 6, 7a, 7b
Bus-Linie Nacht: 1, 7a, 7b, 8a, 8b

Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Gebäude liegt dem Rathaus gegenüber.
Parkplatz: Mainvorland
200 gebührenpflichtige Plätze

Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Parkhaus Löwenplatz
4 gebührenpflichtige Plätze

Parkplatz: Prakhaus Löwenplatz
348 gebührenpflichtige Plätze

Beschreibung

Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerserviceruesselsheimde unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

Sie erhalten außerdem bei uns:

  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
  • Lebensbescheinigungen
  • Meldebescheinigungen
  • Untersuchungsberechtigungsscheine

Wir nehmen entgegen:

  • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
  • Fundsachen
  • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
  • Wohnberechtigungsscheine
  • Wohngeld / Lastenzuschuss

Sie können beantragen:

  • Auskunftssperren
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnisse
  • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

Sie erhalten Antragsformulare für:

  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Ehrenamtskarte
  • Elterngeld
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
  • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
  • Leistung für Bildung und Teilhabe
  • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

Hinweis:

Es werden ausschließlich digitale Fotos akzeptiert, die entweder vor Ort in der Behörde (Gebühr: 6,00 ) oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise