Beschreibung
Für die bezogene Frischwassermenge wird eine Abwassergebühr von 2,07 Euro pro m³ erhoben. Bei selbst gefördertem Frischwasser (Grundwasser), dass in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, wird ebenfalls eine Gebühr von 2,07 Euro pro m³ erhoben. Basis für den Verbrauch ist die Wasserrechnung der Stadtwerke Wasserversorgung Rüsselsheim GmbH.
Wassermengen die nicht dem Kanalnetz zugeleitet werden, können durch einen Sonderwasserzähler nachgewiesen werden.
Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.
Die Berechnung, Festsetzung und Abrechnung der Abwassergebühren wird seit dem 1. Juli 2026 schrittweise von den Stadtwerken Rüsselsheim übernommen. Für Zeiträume vor der Umstellung erstellt die Stadt Rüsselsheim gegebenenfalls noch eine abschließende Abrechnung.
