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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Bereitschaftspflege

Beschreibung

Was ist Bereitschaftspflege?

Es kommt vor, dass Kinder, in ihrer Familie eine akute Not- oder Krisensituation erleben. Eine solche innerfamiliäre Krise kann aufgrund von Überforderungssituationen, konfliktbeladenen Partnerbeziehungen, Suchtproblemen oder psychischen Erkrankungen der Eltern entstehen. Kinder geraten in Not, wenn sie vernachlässigt, misshandelt  oder missbraucht werden. Dann können oder dürfen die Kinder nicht zu Hause bei ihren Eltern bleiben.


Das Jugendamt nimmt die Kinder nach Paragraf 42 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8) Inobhut. Dies kann auf Antrag der Eltern oder bei einer Kindeswohlgefährung (Paragraf 8a SGB VIII) zum Schutz der Kinder auch ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten mit Zustimmung des Familiengerichts geschehen.


In der Regel müssen die Kinder dann sofort vom Jugendamt untergebracht werden. Sind die Kinder 0 bis 13 Jahre alt werden sie in Bereitschaftspflege gegeben.
Bereitschaftspflegeeltern sind erfahren in der Betreuung von Kindern. Sie sind flexibel und belastbar. Bereitschaftspflegeeltern nehmen die Kinder je nach Situation zu jeder Tages- oder Nachtzeit spontan in ihrem Haushalt auf. Sie gehen individuell auf die psychische und physische Verfassung und die aktuellen Bedürfnisse der Kinder ein. Damit die Kinder den Halt und die Geborgenheit finden, die sie in dieser Ausnahmesituation brauchen, bieten Bereitschaftspflegeeltern ihnen stabile, zuverlässige und berechenbare Beziehungen und Strukturen an.  In der Bereitschaftspflegestelle bekommen Kinder den notwendigen Schutz und die Fürsorge, die die sie benötigen.
 
Wie lange dauert Bereitschaftspflege?
 
Der Aufenthalt eines Kindes in der Bereitschaftspflege ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Er bleibt immer so lange bestehen, bis alle für die weitere Zukunft des Kindes relevanten Fragen (Unterbringung, Versorgung, et cetera) geklärt sind. Mitunter kommt es vor, dass an diesem Klärungsprozess das Familiengericht beteiligt ist. Dann kann es aufgrund der notwendigen Erstellung von Gutachten für das Gericht auch mehrere Monate dauern, bis die Perspektive für das Kind feststeht. Um weitere Beziehungsabbrüche für das Kind zu vermeiden, bleibt es in der Klärungsphase in der Bereitschaftspflegestelle.
 
Was passiert mit dem Kind nach der Bereitschaftspflege?
 
Während das Kind in Bereitschaftspflege lebt, erarbeiten die Sozialarbeiter des Jugendamtes mit den leiblichen Eltern die weitere Lebensperspektive für das Kind. Oft kehren die Kinder in ihre Familien zurück, die bei Bedarf unterstützende Hilfen zur Erziehung nach Paragraf 27 SGB VIII von Jugendamt bekommen. Wenn Eltern dauerhaft nicht für ihre Kinder sorgen können, werden sie in den meisten Fällen im familiären Rahmen bei Vollzeitpflegeeltern untergebracht. 
 
Welche Rolle spielen die leiblichen Eltern, wenn ein Kind in Bereitschaftspflege lebt?
 
Für die Kinder ist das Leben in Bereitschaftspflege eine Ausnahmesituation. Sie erleben eine Trennung von ihren wichtigsten Bezugspersonen und haben Sehnsucht nach den Eltern. Damit die Beziehung zu den Eltern erhalten bleibt und positiv unterstützt wird, finden in der Bereitschaftspflegezeit Besuchskontakte der Eltern mit ihren Kinder statt, soweit es dem Kindeswohl dient. Diese Besuche werden oft von starken, manchmal widerstreitenden Emotionen beim Kind und den Eltern begleitet. Die Bereitschaftspflegeeltern begleiten die Kinder zu diesen Familienbesuchskontakten. Sie stehen den Herkunftseltern offen und tolerant gegenüber. Wenn es Eltern und Pflegeeltern gelingt, sich gegenseitig zu akzeptieren und zu achten, können Kinder diese Ausnahmesituation gut bewältigen. Dies ist nicht immer einfach und eine wertschätzende Grundhaltung muss häufig erst erarbeitet werden. Aber die Mühe lohnt sich, weil Pflegekinder dadurch weniger in Loyalitätskonflikte geraten.
 
Gibt es finanzielle Unterstützung für Bereitschaftspflegeeltern?
 
Bereitschaftspflege ist eine Honorartätigkeit. Zwischen den Bereitschaftspflegeeltern und dem Jugendamt wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Darin sind alle wichtigen Punkte, wie zum Beispiel die ständige Aufnahmebereitschaft, der Betreuungs- und Versorgungsauftrag, fachliche Begleitung durch den Pflegekinderdienst, Fort- und Weiterbildung der Pflegeeltern, finanzielle Leistungen des Jugendamtes et cetera geregelt.

 
Rüsselsheimer Bereitschaftspflegestellen bekommen für die Bereithaltung eines Zimmers 15 Euro am Tag. Wenn ein Platz belegt wird, wird eine Tagespauschale von insgesamt 96 Euro gezahlt.
 
Welche Vorbereitung und Qualifizierung bekommen Bereitschaftspflegeeltern?
 
Bereitschaftspflegefamilien werden intensiv auf ihre Aufgabe vorbreitet und arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen.

 
Bevor ein Kooperationsvertrag zur Bereitschaftspflege geschlossen werden kann, wird die Eignung der potentiellen Pflegeeltern durch den Pflegekinderdienst festgestellt. Die Bewerber besuchen zur Vorbereitung auf die Bereitschaftspflege ein mehrtägiges Pflegeelternseminar und führen mehrere Gespräche mit den Fachkräften des Pflegekinderdienstes.

 
So kann sichergestellt werden, dass Bereitschaftspflegeeltern ihren Aufgaben gewachsen sind. Es finden regelmäßige Treffen aller Bereitschaftspflegeeltern statt, in denen sich fachlich miteinander und mit dem Pflegekinderdienst ausgetauscht wird. Zusätzlich gibt es Elternabende, Supervision und Fortbildungen. Die Kosten hierfür werden in der Regel vom Jugendamt getragen.

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