Beschreibung
Was sind baugenehmigungsfreie Vorhaben?
Nach § 63 HBO sind nur diejenigen Vorhaben baugenehmigungsfrei, die in der Anlage zu § 63 HBO ausdrücklich aufgeführt sind und sämtliche dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte kleine Gebäude, Garagen und Stellplätze, Einfriedungen, Solaranlagen sowie einzelne bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen. Maßgeblich ist stets der genaue Wortlaut des jeweiligen Tatbestands einschließlich der dort genannten Größenbegrenzungen und Freistellungsvorbehalte.
Baugenehmigungsfrei bedeutet nicht, dass ein Vorhaben ohne Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeführt werden darf. Auch ohne Baugenehmigungsverfahren müssen insbesondere das Bauplanungsrecht, die Anforderungen der HBO, örtliche Satzungen und sonstige einschlägige Vorschriften eingehalten werden. Eine vorbeugende Prüfung durch die Stadt findet grundsätzlich nicht statt. Die Verantwortung liegt bei der Bauherrschaft und den am Bau Beteiligten.
Abgrenzung zur Genehmigungsfreistellung nach §§ 64 und 64a HBO
Die Genehmigungsfreistellung nach §§ 64 und 64a HBO ist ein eigenständiges Verfahren und nicht Gegenstand dieser Seite. Informationen zu den Voraussetzungen und zur digitalen Einreichung finden Sie auf der nachfolgenden Seite:
Genehmigungsfreistellung nach §§ 64 und 64a HBO (Öffnet in einem neuen Tab)
