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Bestattung und Trauerfeierlichkeiten

Gemeinden regeln die Benutzung der Friedhöfe in ihren Friedhofssatzungen.

Beschreibung

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, die oder der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Die Friedhofsverwaltung legt in Absprache mit Angehörigen, Bestattern, Pfarrerinnen oder Pfarrern sowie den Trauerrednerinnen und -rednern den jeweiligen Bestattungstermin fest und führt die Bestattung durch.

Erläuterungen und Hinweise