Innerhalb einer Woche soll die Vermessung abgeschlossen sein.
Die Arbeiten sind im Zuge der Baugebietsentwicklung erforderlich, um etwaige Einschränkungen für eine Bebaubarkeit in Teilbereichen zu prüfen und festzulegen. Die Vermessung der Gasleitung ist ein notwendiger Schritt in diesem Prozess.
Die Suchschürfe werden punktuell auf etwa acht bis zehn Quadratmetern und bis zu zwei Metern Tiefe angelegt. Ein Bagger mit Gummiketten und lastverteilende Kunststoffplatten minimieren die Bodenbelastung. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Oberboden wieder eingebaut und verdichtet. Die erdeingreifenden Maßnahmen werden durch eine Tiefbaufirma mit spezieller Zulassung durchgeführt und durch Personal des Gasnetzbetreibers überwacht. Die Belange des Natur- und Artenschutzes wurden im Rahmen der Planung mit einem Fachbüro abgestimmt. Zusätzlich werden die Maßnahmen von Beginn an durch eine ökologische Baubegleitung überwacht.