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Pressemitteilung

Kommunalwahl 2026: Stadt weist auf Einreichungsfrist für Wahlvorschläge hin

Die Stadt Rüsselsheim am Main weist darauf hin, dass sämtliche Wahlvorschläge dem Wahlleiter vollständig bis zum 5. Januar 2026, 18:00 Uhr, vorliegen müssen.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge muss der Wahlausschuss zurückweisen.

Es wird dringend empfohlen, Wahlvorschläge frühzeitig vor dem 5. Januar einzureichen, damit etwaige Mängel noch vor Ablauf der Frist behoben werden können. Dabei ist zu beachten, dass das Wahlamt am 24. Dezember, während der Weihnachtsfeiertage, an Silvester und Neujahr geschlossen ist. Am 29. und 30. Dezember ist das Wahlamt von 9:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen. 

Wahlvorschlagsträgerinnen und -träger, die ihre Wahlvorschläge einreichen möchten, werden gebeten rechtzeitig im Voraus einen Termin mit dem Wahlamt abzustimmen. Das Amt befindet sich an Frankfurter Straße 9 und ist per Telefon unter den Nummern 06142 83-2418 oder 83-2419 oder per E-Mail an wahlamtruesselsheimde zu erreichen. 

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