Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes musste die Erhebung der Grundsteuer in ganz Deutschland neu geregelt werden. Die Änderung machte in vielen Kommunen eine Anpassung des Hebesatzes notwendig, um die Steuer aufkommensneutral zu erheben. Dies bedeutet, dass Städte und Gemeinden auch künftig etwa so viel über die Grundsteuer einnehmen sollen wie bisher. Mit der Anpassung des Hebesatzes auf 921 Prozent wird die Grundsteuer in Rüsselsheim nun aufkommensneutral erhoben.
Steuerpflichtige, die zwischenzeitlich ein Grundstück verkauft oder geerbt haben, müssen sich gegebenenfalls noch etwas gedulden, da noch nicht alle Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes erfasst werden konnten. Die Stadt bearbeitet diese schnellstmöglich nach Datum des Messbescheides. Solange Bürgerinnen und Bürger keinen anderslautenden Bescheid der Stadt erhalten, gelten sie als steuerpflichtig. Zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet. Für Fragen rund um den Grundsteuermessbetrag haben die Hessischen Finanzämter eine Telefonhotline eingerichtet. Diese ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 522 5335 erreichbar.
Weitere Hintergrundinformationen und wichtige Anlaufstellen zur Grundsteuerreform hat die Stadt unter www.ruesselsheim.de/vv/produkte/tsabus/grundsteuer-festsetzung-8960450 (Öffnet in einem neuen Tab) zusammengestellt.