Update – 04.06.2025
Oberbürgermeister Patrick Burghardt hat am 04.06.2025 mitgeteilt, dass er die Entscheidungsvorlage zur Festsetzung des Grundsteuer Hebesatzes zurückzieht. Diese wird demnach nicht wie geplant in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
Den Stadtverordnetenvorsteher habe Burghardt gebeten, für Mittwoch (25. Juni) zu einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung einzuladen. In dieser Sitzung werde er die Entscheidung bezüglich des Grundsteuer Hebesatzes erneut aufrufen und auch den Haushaltsplan 2025 einbringen.
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Am 5. Juni entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Anpassung der Grundsteuer B. Hintergrund ist die gesetzlich vorgegebene Grundsteuerreform, die von Bund und Ländern als aufkommensneutral angelegt wurde. Das bedeutet: Die Stadt soll auch künftig etwa so viel mit der Grundsteuer einnehmen wie bisher.
Oberbürgermeister Patrick Burghardt hat sich vor der anstehenden Entscheidung noch einmal in einem persönlichen Schreiben an die Stadtverordneten gewandt.
Den Text des Schreibens lesen Sie hier:
Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die aufkommensneutrale Anpassung des Grundsteuer Hebesatzes
Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
die Stadtverordnetenversammlung steht am Donnerstag vor einer wichtigen und weitreichenden Entscheidung. Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 27.05.2025 ist es mir ein persönliches Anliegen, Ihnen noch einmal detailliert alle Hintergründe und Fakten zur Vorlage des Magistrates über die Hebesatzanpassung zusammenzustellen.
Wir alle sitzen in einem Boot. Auch der Magistrat hat die Entscheidung, den Grundsteuerhebesatz anzupassen, um Aufkommensneutralität zu erzielen, nicht leichtfertig getroffen. Letztendlich haben wir alle jedoch eine Verantwortung unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. Die Menschen in Rüsselsheim erwarten von uns, dass wir gemeinsam – Magistrat und Stadtverordnetenversammlung – an einem Strang ziehen und Lösungen finden, um die Handlungsfähigkeit unserer Stadt zu erhalten. Ich bin sehr froh, dass der Magistrat geschlossen hinter dem Vorhaben der Anpassung des Hebesatzes steht. Und ich bitte Sie, sehr geehrte Stadtverordnete, lassen Sie uns diesen Weg, auch wenn dieser herausfordernd ist, gemeinsam gehen.
Es geht um nichts weniger als die Handlungsfähigkeit unserer Stadt. Können wir uns weiterhin Dinge leisten, die uns wichtig sind und die Rüsselsheim auszeichnen? Können wir weiterhin unsere Vereine und das Ehrenamt fördern? Können wir wichtige Investitionen für die Zukunft tätigen? Und vor allem: Bleiben wir weiterhin selbstbestimmt oder bestimmt bald die Aufsichtsbehörde, wofür Geld ausgegeben werden darf? Das mag vielleicht pathetisch klingen, aber genau diese Fragen hängen von der anstehenden Entscheidung maßgeblich ab.
Als Oberbürgermeister stehe ich auch persönlich bei den Bürgerinnen und Bürgern im Wort und das nehme ich sehr ernst. Ich habe immer versprochen, dass es keine Erhöhung der Grundsteuer geben darf, diese jedoch für die Stadt aufkommensneutral erhoben werden muss. Angesichts der angespannten Haushaltslage können wir uns keine weiteren Einnahmeverluste erlauben. Die schlechte Nachricht im Februar, dass wichtige Gewerbesteuereinnahmen ausbleiben, hat die Situation noch einmal verschärft. Für Einzelne mag die Grundsteueranpassung eine faktische Veränderung des Beitrags bedeuten (nach oben wie nach unten), die Stadt generiert daraus allerdings keinerlei Mehreinnahmen. Im Gegenteil: Damit die Stadt über die Grundsteuer nicht weniger einnimmt als vor der Reform, muss der Hebesatz angepasst werden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung haben wir uns in den letzten Monaten sehr intensiv den Herausforderungen gewidmet, einerseits die Einnahmesituation stabil zu halten und auf der anderen Seite Einsparungen zu generieren. Unsere Möglichkeit, auf die Einnahmensituation Einfluss zu nehmen, ist begrenzt, da wir hierbei sehr von externen Faktoren wie der Wirtschaft, vorgegebenen Einkommensteueranteilen oder dem Kommunalen Finanzausgleich abhängig sind. Die Grundsteuererhebung nimmt in diesem Kontext eine zentrale Rolle ein.
Lassen Sie mich Ihnen hierzu erneut die aktuelle Situation darstellen und einige Themen detaillierter aufzeigen.
Hebesatzsatzung
Mit der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden (Vgl. https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform (Öffnet in einem neuen Tab)). Das bedeutet, dass eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel einnehmen soll wie 2024 nach dem alten Recht. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Steuermessbeträge in Verbindung mit den neuen Hebesätzen gegenüber dem alten Recht ändern. Dies ist die logische Konsequenz der Abkehr von den alten, verfassungswidrigen Steuermessbeträgen auf Basis der Einheitswerte.
Auf Basis der damaligen kalkulierten Aufkommensneutralität wurde die Drucksache DS-666/21-26 „Hebesatzsatzung“ für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 erstellt.
Mit der Drucksache DS-773/21-26 „Änderung der Hebesatzsatzung“ folgte die vom Magistrat in der Drucksache DS-666/21-26 „Hebesatzsatzung“ unter Kenntnisnahme f) angekündigte Vorgehensweise, dass der Magistrat die Entwicklung der Messbeträge im ersten Quartal 2025 weiter beobachten und in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025 über die Erkenntnisse berichten und ggf. eine erneute Beschlussfassung vorlegen wird.
Die Kämmerei hat diese Überprüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen: Es muss ein aufkommensneutraler Hebesatz der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 auf 921 % festgesetzt werden. Ich möchte an dem Punkt daran erinnern, dass wir die rückwirkende Anhebung des Hebesatzes bis zum 30.06.2025 beschlossen haben müssen, andernfalls können wir dieses Jahr keine wirksame Anpassung mehr erreichen. In einem Schreiben, das Ihnen ebenfalls vorliegt, teilte das Regierungspräsidium Darmstadt uns unmissverständlich mit, dass „eine Anpassung der Hebesatzsatzung vor dem Hintergrund der genannten Frist des Grundsteuergesetzes und der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Stadt Rüsselsheim unbedingt zeitnah umgesetzt werden muss.“
Mit einem Beschluss den Hebesatz der Grundsteuer B auf 921 % für das Haushaltsjahr festzusetzen, würde die Grundsteuerreform für den städtischen Haushalt aufkommensneutral umgesetzt und eine zentrale Forderung des RP Darmstadt zur Haushaltskonsolidierung erfüllt.
Haushaltsplan 2024/Jahresabschluss 2023
Bei meinem Amtsantritt am 1. Januar 2024 lag kein Haushaltsplan für das Jahr 2024 vor. In der Magistratssitzung am 12.12.2023 legte der damalige Oberbürgermeister einen nicht genehmigungsfähigen Haushaltsplan 2024 vor. Dieser wurde im Magistrat zwar beraten, aber nicht beschlossen. Dies hat in den ersten Monaten meiner Amtszeit zu enormen Herausforderungen geführt und ich musste das Haushaltsplanverfahren 2024 neu anstoßen, mit dem Ziel einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss konnte dann am 25.06.2024 im Magistrat gefasst werden und der Haushaltsplanentwurf in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2024 eingebracht werden. Die Beschlussfassung des Haushaltes inkl. des Sicherungskonzeptes für die folgenden Jahre erfolgte am 26.09.2024. Die Genehmigung des Haushaltsplans 2024 erfolgte, entgegen aller vorher getroffenen Verabredungen, allerdings erst am 13.12.2024. Grund dafür war die Entscheidung des Finanzministeriums, dem Antrag auf Aussetzung der Hessenkasse nicht zuzustimmen, obwohl das Innenministerium den Antrag empfohlen hatte. Damit verzögerte sich auch die Einbringung des Haushaltes 2025, da ohne einen genehmigten Haushalt 2024 kein Haushalt 2025 eingebracht werden kann.
Der Haushaltsplan 2024 wies einen ordentlichen Fehlbetrag von 12.658.937,00 € aus. Mit dem Haushaltsplan 2024 musste ebenfalls der Jahresabschluss 2023 vorgelegt werden. Über dessen Ergebnis wurde die Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2024 per E-Mail unterrichtet. Bereits dieser Jahresabschluss weist einen ordentlichen Fehlbetrag von 4.655.157,08 € und vorgetragene ordentliche Ergebnisse von -952.481,03 € aus.
Somit war der Stadtverordnetenversammlung bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 am 13.12.2024 ein aufgelaufenes Defizit von rd. 18,3 Mio. € bekannt, das möglichst im Jahr 2025 und spätestens im Jahr 2028 konsolidiert werden muss und damit die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans 2025 belastet.
Die Forderung aus der Stadtverordnetenversammlung und mein Anspruch als Kämmerer war immer die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans.
Haushaltsplan 2025/vorl. Jahresabschluss 2024
Bereits mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 hat die Verwaltung ab August 2024 am Haushaltsplan 2025 gearbeitet. Die Kämmerei hat bei einem Termin beim Regierungspräsidium Darmstadt auf Arbeitsebene am 18.02.2025 einen ordentlichen Fehlbetrag von 51 Mio. € genannt. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts in weite Ferne gerückt.
Am 20.02.2025 wurde ich von einem Gewerbesteuerzahler informell in Kenntnis gesetzt, dass im laufenden Jahr mit Gewerbesteuerrückzahlungen von 60 Mio. € für die Jahre 2023-2025 zu rechnen sein wird und in den Folgejahren auch keine Gewerbesteuer mehr von diesem Unternehmen zu erwarten ist. Damit werden pro Jahr ca. 20 Mio. € an Gewerbesteuer fehlen. Darüber habe ich unverzüglich am 25.02.2025 die Fraktionsvorsitzenden persönlich in einem Gespräch informiert. Des Weiteren habe ich in diesem Termin die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert, dass die bestehende Liquiditätsermächtigung von 90 Mio. € nicht ausreichen wird und eine Anpassung erforderlich sein wird. Es sei daher ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Regierungspräsidenten über eine Erhöhung des Betrages erforderlich (Hinweis Nr. 6 zu § 105 HGO). Die Kämmerei ermittle aktuell diesen Betrag und führe die Abstimmung mit dem Innenministerium/ Regierungspräsidium.
Am 17.03.2025 hat ein Haushaltsgespräch mit dem Regierungsvizepräsidenten und der Abteilungsleiterin IV beim Innenministeriums stattgefunden. Das Schreiben des Regierungspräsidiums vom 26.03.2025 im Nachgang zu diesem Termin liegt der Stadtverordnetenversammlung vor. In diesem Schreiben wird der voraussichtliche ordentliche Fehlbetrag mit 95,8 Mio. € beziffert. Unter Berücksichtigung aller Haushaltsanmeldungen und tatsächlichen Entwicklungen (Mai-Steuerschätzung -2,8 Mio. €, gestiegener Zinsaufwand 2,1 Mio. €, keine Übertragung Haushaltsreste 2,4 Mio. €) in der Planungsphase betrug der ordentliche Fehlbetrag für den Haushalt 2025 in der Spitze sogar 111,8 Mio. € und unter Berücksichtigung der aktuellen Mai-Steuerschätzung sogar 114,6 Mio. € - ohne Konsolidierungsergebnisse.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2025 habe ich über den vorläufigen Jahresabschluss 2024 und den Stand der Haushaltsplanung 2025 ausführlich in Form einer Präsentation informiert. Der vorläufige ordentliche Fehlbetrag 2024 wurde von mir mit rd. 32,2 Mio. € angegeben. Die Liquiditätskredite zum Stand 31.12.2024 wurden mit rd. 40,5 Mio. € angeben und betrugen damals aktuell zum 21.03.2025 rd. 61,2 Mio. € und zum 30.05.2025 62,5 Mio. €. Zum Stand der Haushaltsplanung 2025 habe ich in dieser Sitzung berichtet, dass aktuell mit einem ordentlichen Fehlbedarf für 2025 von 95,8 Mio. € gerechnet wird.
In dieser Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses habe ich ebenfalls über die Einrichtung der Task Force Haushalt in der Verwaltung informiert sowie über die Inhalte und deren Aufgabenstellung berichtet.
Als wesentliche Ergebnisse der Task Force Haushalt stehen bisher ein Konsolidierungsvolumen von 16,8 Mio. € sowie die Anpassung des Stellenplans 2025. Der Stellenplan 2025 kann gegenüber 2024 voraussichtlich um 196 Stellen auf 1.248 Stellen reduziert werden. Damit wird eine wesentliche Erwartung des Regierungspräsidiums Darmstadt erfüllt, die Stellen im Stellenplan zu senken.
Der aktuelle Verwaltungsentwurf geht von einem Defizit im Haushaltsplan 2025 von rd. 87 Mio. € unter Berücksichtigung aller Konsolidierungsmaßnahmen und aller laufenden Veränderungen (Steuerschätzung, Kreisumlage, etc.) aus.
Welche Folgen hat es für die Stadt und Ihre Bürgerinnen und Bürger, wenn kein Haushaltsplan 2025 genehmigt wird und man faktisch keinen Haushalt hat?
Die Verwaltung wird sich das ganze Jahr in der vorläufigen Haushaltsführung befinden. Das bedeutet, die Stadt darf nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren.
Es können allerdings keine neuen Investitionen, wie sie für den Haushalt 2025 vorgesehen sind, durchgeführt werden. Laufende Investitionsmaßnahmen können noch weitergeführt werden, bis zu einem maximalen Kreditvolumen von 25 % des Vorjahres, also 10,6 Mio. €. Freiwillige Leistungen wie Zuschüsse an Sport- und Kulturvereine dürfen für dieses Haushaltsjahr nicht ausgezahlt werden.
Was passiert, wenn am 05.06.2025 die Anpassung der Hebesätze nicht beschlossen wird?
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2025 angekündigt, bin ich verpflichtet, einer positiven Beschlussfassung des Änderungs-antrages durch die Stadtverordnetenversammlung zu widersprechen. Gegen eine positive Beschlussfassung des Änderungsantrages durch die Stadtverordnetenversammlung muss ich Widerspruch einlegen, da diese das Wohl der Stadt gefährdet. Hierzu gibt es klare Aussagen des Regierungspräsidiums und des städtischen Rechtsamtes.
Die Stadtverordnetenversammlung muss dann über den Beschluss nochmals beraten. In der Folge ist über die strittige Angelegenheit in einer neuen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, die mindestens drei Tage nach der ersten liegen muss, nochmals zu beschließen. Diese Sitzung wird voraussichtlich am 11.06.2025 stattfinden. Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, muss ich diesen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung gegenüber dem Stadtverordnetenvorsteher beanstanden. Die Stadtverordnetenversammlung muss dann den Verwaltungsrechtsweg einschlagen.
Ich hoffe, dass Ihnen durch meine Ausführungen nun ausreichend Fakten zur Verfügung stehen, um am Donnerstag eine kluge Entscheidung für die Stadt treffen zu können. Wie eingangs erwähnt, möchte ich nochmals betonen: Wir sitzen alle in einem Boot. Lassen Sie uns dieses gemeinsam sicher in den Hafen bringen und die Weichen für ein auch in Zukunft handlungsfähiges Rüsselsheim stellen. Ich bin überzeugt, dass die Sparanstrengungen Wirkung zeigen werden, das zeigt unter anderem das aktuelle Beispiel Kultur123. Hier werden wir nach aktuellem Stand knapp eine Millionen Euro unter Budget liegen.
Sollten Sie über das Geschriebene hinaus noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
Viele Grüße
Ihr
Patrick Burghardt
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