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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rüsselsheim am Main für das Haushaltsjahr 2025

I. Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 

im Ergebnishaushalt 

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 217.197.280 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 302.987.521 EUR
mit einem Saldo von -85.790.241 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 350 EUR
mit einem Saldo von -350 EUR
mit einem Fehlbedarf von 85.790.591 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

            aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 73.421.853 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.652.490 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.792.870 EUR
mit einem Saldo von - 12.140.380 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.140.380 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 14.527.750 EUR
mit einem Saldo von -2.387.370 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 87.949.603 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 12.140.380 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 37.386.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt

festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf   650 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 921 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 420 v.H.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben nur nachrichtliche Bedeutung haben. Die Hebesätze sind im Rahmen einer gesonderten Satzung (Hebesatzsatzung) nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.06.2025 beschlossen worden.

§ 6

Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 25.09.2025 beschlossene Stellenplan.

Rüsselsheim am Main, den 06.11.2025                  

Der Magistrat der Stadt 

Rüsselsheim am Main

  

Patrick Burghardt

Oberbürgermeister

II. Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen des Regierungspräsidiums in Darmstadt zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: 

„Die Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgt in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI). 

Hiermit genehmige ich gemäß § 97 a HGO

  1. die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den städtischen Ergebnishaushalt des Haushaltsjahres 2025 nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO; 

  2. die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den städtischen Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2025 nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;

  3. in Verbindung mit § 92a Abs. 3 S. 2 HGO das von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim beschlossene HSK;

  4. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Rüsselsheim für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

    12.140.380 € (i. W.: "zwölf Millionen einhundertvierzigtausenddreihunderachtzig Euro")

    gemäß § 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Einzelgenehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO bedarf; ausgenommen von diesem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds;

  5. den Gesamtbetrag der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

    37.386.000 € (i. W.: "siebenunddreißig Millionen dreihundertsechsundachtzigtausend Euro") 

    gemäß § 102 Abs. 4 HGO; unter dem Vorbehalt, dass Verpflichtungen nur mit meiner Zustimmung gemäß Nr. 3 der Hinweise zu § 102 HGO eingegangen werden dürfen;

  6. den in § 4 für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

    150.000.000 € (i. W.: "einhundertfünfzig Millionen Euro")

    gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“ 

III. Veröffentlichung des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan 2025 ist auf der Website der Stadt Rüsselsheim am Main einsehbar. 

Rüsselsheim am Main, 11.12.2025

Der Magistrat der

Stadt Rüsselsheim am Main 

 

Patrick Burghardt

Oberbürgermeister

 

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