„Damit hat die Politik einen wichtigen Grundstein für die Handlungsfähigkeit der Stadt gelegt. Ich bin sehr dankbar, dass Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nun gemeinsam diese nicht einfache, aber notwendige Entscheidung getroffen und Verantwortung übernommen haben“, erklärt Oberbürgermeister Patrick Burghardt.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt werden. Aus diesem Grund wurde in allen Kommunen eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer notwendig. Durch die Anpassung wird die Grundsteuer in Rüsselsheim künftig aufkommensneutral erhoben. „Ohne eine Anpassung der Hebesätze hätte die Stadt Verluste in Höhe von 2,9 Millionen Euro verzeichnet, was in der aktuellen Haushaltssituation nicht zu verantworten wäre“, sagt Burghardt. Das Regierungspräsidium Darmstadt, welches für die Genehmigung des Haushalts der Stadt Rüsselsheim zuständig ist, hatte bereits im Vorfeld signalisiert, dass eine Genehmigung des Haushalts 2025 ohne eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze nicht möglich sei. „Mit der aufkommensneutralen Grundsteuer-Erhebung erfüllen wir eine zentrale Voraussetzung des RP für einen genehmigungsfähigen Haushalt. Wir werden noch einige Hürden nehmen und weitere Konsolidierungsschritte im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes festlegen müssen. Aber wir sind auf dem richtigen Weg“, erläutert Burghardt weiter.
Im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes arbeitet die Verwaltung nun sinnvolle Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre bis 2028 aus. Der Haushaltsentwurf soll in der nächsten Sitzungsrunde von den Fraktionen beraten und dann in der Stadtverordnetenversammlung am 18. September 2025 beschlossen werden.