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Pressemitteilung

Rüsselsheim richtet Waffenverbotszone ein – Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft

Zum 1. Juli 2025 tritt in Rüsselsheim am Main eine neue Rechtsverordnung in Kraft, die das Führen von Waffen und Messern in der Innenstadt verbietet.

Kartenausschnitt der Rüsselsheimer Innenstadt mit gelb markierten Bereichen der Waffenverbotszone.

„Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südhessen arbeiten wir stetig an Maßnahmen, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Rüsselsheim zu verbessern. Dazu haben wir im vergangenen Jahr zum Beispiel den Aktionsplan ‚Sicheres Rüsselsheim‘ vereinbart. Die Waffenverbotszone ist darüber hinaus ein weiterer Baustein und ein klares Signal für mehr Sicherheit in der Innenstadt“, erklärt Oberbürgermeister Patrick Burghardt.

Die neue Waffenverbotszone erstreckt sich auf zentrale Bereiche in der Innenstadt, wie beispielsweise Marktplatz, Pfarrgasse, Mainstraße, Landungsplatz sowie die Waldstraße. In diesen Bereichen ist das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie von Messern grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregeln gibt es zum Beispiel für Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder Sicherheits- und Rettungskräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Die Regelungen der Verordnung gelten 24/7. Sie sind nicht auf bestimmte Zeitfenster beschränkt.

Wer gegen die neue Waffenverbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Die „Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messer in Rüsselsheim am Main“ kann auf der Internetseite der Stadt unter www.ruesselsheim.de eingesehen werden.

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