Innerhalb der gesetzlichen Frist konnten Wahlberechtigte Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen. Ein solcher Einspruch ist nicht eingegangen.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2026 wurde ein Antrag beraten, die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zu verschieben und weitere Prüfungen vorzunehmen. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Anlass des Antrags waren öffentliche Spekulationen zu Ergebnissen in einzelnen Briefwahlbezirken. Dazu stellt Wahlleiter und Leiter des Fachbereichs Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen Tobias Ploew, klar:
„Dem Wahlamt liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder rechtswidrige Einflussnahmen bei der Durchführung der Wahl vor. Auch Beschwerden von Wählerinnen und Wählern sind nicht eingegangen.“
Die Wahl wurde nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben sorgfältig, transparent und ordnungsgemäß durchgeführt. Unterschiedliche Wahlergebnisse in einzelnen Wahlbezirken sind für sich genommen kein Hinweis auf Fehler im Wahlverfahren.
Mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Kommunalwahl ist das Wahlverfahren abgeschlossen.


