Der Kreditrahmen soll von derzeit 190 Millionen Euro auf maximal 230,06 Millionen Euro bis zum 30. Juni 2027 angehoben werden. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung am 10. September.
„Die finanzielle Situation unserer Stadt ist weiterhin angespannt. Die Erhöhung des Kreditrahmens ist deshalb notwendig, um sicherzustellen, dass Rüsselsheim seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann“, erklärt Oberbürgermeister und Kämmerer Patrick Burghardt.
Liquiditätskredite dienen der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit einer Kommune. Sie werden benötigt, um den laufenden Zahlungsmittelbedarf zu decken und sicherzustellen, dass fällige Rechnungen und Verpflichtungen fristgerecht erfüllt werden können. Dazu zählen beispielsweise Auszahlungen für Personal, Sach- und Dienstleistungen, die Jugendhilfe und die Kreisumlage sowie Zins- und Tilgungsleistungen. Auch die Vorfinanzierung von Investitionen spielt bei der Liquiditätsplanung eine Rolle.
Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite war in Rüsselsheim am Main mit der Haushaltssatzung 2025 zunächst auf 150 Millionen Euro festgesetzt worden. Aufgrund der damaligen Liquiditätsentwicklung hatte die Stadtverordnetenversammlung im Februar 2026 bereits einer Erhöhung auf 190 Millionen Euro zugestimmt. Zum 30. Juni 2026 betrug der Stand der Liquiditätskredite rund 176,06 Millionen Euro. Die inzwischen fortgeschriebene Liquiditätsplanung zeigt, dass der bisherige Rahmen bis zum Ende des ersten Halbjahres 2027 voraussichtlich nicht ausreichen wird.
Die vorgeschlagene Höchstgrenze von 230,06 Millionen Euro ergibt sich aus einer Berechnung des voraussichtlichen Zahlungsmittelbedarfs bis zum 30. Juni 2027. Dabei werden die erwarteten laufenden Auszahlungen und Tilgungen ebenso berücksichtigt wie geplante Investitionen und die dafür vorgesehenen investiven Kreditaufnahmen sowie Fördermittel. Der Betrag stellt eine maximale Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten dar und bedeutet nicht, dass die Stadt automatisch zusätzliche Kredite in dieser Höhe aufnimmt.
Sparmaßnahmen bereits umgesetzt
Die aktuelle Liquiditätsplanung berücksichtigt bereits die restriktiven Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung und die von der Stadt eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen. So werden freiwerdende Stellen beispielsweise nur bei nachgewiesener unabdingbarer Notwendigkeit neu besetzt. Darüber hinaus wurden die Ansätze für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsvollzug um zehn Prozent gekürzt, um die geplante pauschale Kürzung von 6,3 Millionen Euro umzusetzen. Auch Beschaffungen wurden teilweise zentralisiert sowie Controlling und Buchhaltungsprozesse weiter überprüft und intensiviert.
„Die Stadt hat ihre Ausgaben deutlich stärker begrenzt. Gleichzeitig stehen wir vor einer strukturellen Herausforderung, die sich nicht allein durch kurzfristige Einsparungen lösen lässt“, so Burghardt. „Viele Kommunen stehen heute unter erheblichem finanziellen Druck. Steigende Kosten und wachsende Aufgaben treffen auf Einnahmen, die nicht im gleichen Maß mitwachsen. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere eigenen Konsolidierungsmaßnahmen konsequent fortsetzen und gleichzeitig für eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Aufgaben eintreten.“
„Unser Ziel bleibt, die finanzielle Handlungsfähigkeit Rüsselsheims langfristig wieder auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Die jetzt notwendige Anpassung des Kreditrahmens sichert unsere Zahlungsfähigkeit. Parallel dazu müssen wir den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent weitergehen“, betont Burghardt.

