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Pressemitteilung

Neue Baumschutzsatzung der Stadt Rüsselsheim am Main beachten

Die Stadt Rüsselsheim am Main weist darauf hin, dass auch außerhalb der Brut- und Setzzeit die Baumschutzsatzung gilt.

Die aktualisierte Satzung trat am 15. Juli 2026 zum Schutz des Baum- und Grünbestandes in der Stadt Rüsselsheim am Main in Kraft. Ziel ist es, den wertvollen Baum- und Grünbestand im gesamten Stadtgebiet umfassender zu schützen und klare Regelungen für den Umgang mit geschützten Bäumen und Grünbeständen zu schaffen.

Die Satzung, das aktualisierte Antragsformular sowie weitere nützliche Links finden Interessierte unter den Schlagwörtern „Baumschutzsatzung“ und „Baumfällantrag“ auf der Website www.ruesselsheim.de (Öffnet in einem neuen Tab). 

Die neue Baumschutzsatzung erweitert den Geltungsbereich und präzisiert die Regelungen für Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Außerdem beinhaltet sie eine neue Kosten- und Gebührenregelung. 

Erweiterter räumlicher und verschärfter sachlicher Geltungsbereich

Grün ist überall wichtig, um das Stadtklima an heißen Tagen erträglich zu halten. Deshalb gilt die Satzung nicht mehr nur für einzelne Stadtteile, sondern für das gesamte Stadtgebiet von Rüsselsheim am Main. Außerdem wurde der sachliche Geltungsbereich nachgeschärft: Künftig fallen alle Laubbäume und somit auch Obstbäume sowie Ginkgo-Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe unter die Satzung. Für Nadelbäume gilt dies jetzt ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe. Der Schutz von Grünbeständen und Hecken ab einer Fläche von 50 Quadratmetern bleibt unverändert bestehen.

Neue Kosten- und Gebührenregelung:

Die Kosten sind in der Satzung transparenter aufgelistet. Die Verwaltungsgebühr beträgt 45 Euro. Zusätzlich entstehen Kosten für ein erforderliches Gutachten, um den Zustand des Baumes beurteilen zu können. Hierfür fallen pro Baum Kosten in Höhe von mindestens 150 Euro sowie 15 Euro für jeden weiteren Baum an. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten beauftragen zu lassen und dieses zusammen mit dem Antrag einzureichen. Allerdings muss hier die Fachexpertise des Gutachters belegt werden.

Mit der Baumschutzsatzung schafft die Stadt Rüsselsheim am Main eine wichtige Grundlage, um den Baumbestand langfristig zu erhalten, das Stadtklima zu verbessern und die Lebensqualität im Stadtgebiet zu sichern.

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