Die Stadt Rüsselsheim am Main nimmt die Ankündigung des Fördervereins Wohnstätte Inselhof e. V., die Konzertreihe „Jazz im Inselhof“ nach diesem Jahr zu beenden, mit Bedauern zur Kenntnis. Über viele Jahre hinweg hat die Reihe einen wertvollen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt geleistet und Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht.
Aus diesem Grund unterstützt die Stadt die Konzertreihe auch seit vielen Jahren. Der Förderverein Wohnstätte Inselhof e.V. gehört zu den am längsten und besten geförderten Einrichtungen. Allein seit 2020 hat die Stadt „Jazz im Inselhof“ mit insgesamt 55.385,90 Euro gefördert. Im gleichen Zeitraum erhielt Stephan Völker weitere Einzelförderungen im Umfang von 28.548,25 Euro.
Die Förderung der Konzertreihe erfolgt über die Projektförderung der Stadt Rüsselsheim am Main für Kulturschaffende. Für Kunst- und Kulturprojekte stand im Haushaltsjahr 2025 ein reduziertes Gesamtbudget von rund 55.000 Euro zur Verfügung. Um Fördermittel zu erhalten, müssen Interessierte einen entsprechenden Förderantrag für konkrete Projekte und Veranstaltungen stellen. Ob und in welcher Form und Höhe Förderungen ausgezahlt werden, hängt davon ab, ob das Vorhaben nachvollziehbar beschrieben und der Förderbedarf (z.B. Kostenaufstellung) klar herausgestellt wurde. Bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel steht das Kulturbüro der Stadt beratend zur Seite.
Auch im Fall des Fördervereins Inselhof hat sich die Stadt stets um eine intensive Begleitung und Beratung der Veranstaltenden bemüht – gerade, wenn es wiederholt zu Unregelmäßigkeiten in den Anträgen und bei der Abrechnung von Projekten kam. In nahezu allen Fördermaßnahmen der letzten Jahre waren Anträge und Abrechnungen des Fördervereins Inselhof e.V. unvollständig. Zum Teil wurden nicht projektbezogene Kosten wie private Restaurantbesuche abgerechnet oder ausgefallene Veranstaltungen nicht gemeldet, um den Förderbedarf anzupassen. In diesen Fällen wurde der Förderverein auf die Mängel hingewiesen, auch mit Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes, und bei der Nachreichung begleitet.
Um zu gewährleisten, dass unvollständige Antrags- und Abrechnungsformulare die weitere Realisierung der Veranstaltungsreihe nicht gefährden, optimierte das Kulturbüro 2025 außerdem das generelle Antragsverfahren und erstellte Vorlagen zur Kalkulation und Abrechnung von Projekten sowie einen Leitfaden zur Projektförderung. Damit wurde der Verwaltungsaufwand für Antragstellende deutlich reduziert und nicht, wie in der Pressemitteilung des Fördervereins dargestellt, erhöht.
Grundsätzlich können Projektförderungen als fester Zuschuss ausgezahlt oder eine Fehlbetragsfinanzierung vereinbart werden. Dabei wird die Differenz zwischen Gesamtkosten eines Projekts und den Eigenmitteln oder Einnahmen durch Fördermittel ausgeglichen. Da der Konzertverantwortliche für „Jazz im Inselhof“ in den Projektanträgen für das Jahr 2026 trotz mehrfacher Gespräche und Nachfragen den Förderbedarf in der Projektkalkulation nicht eindeutig nachvollziehbar darlegen konnte, vereinbarten Stadt und Vorstand des Förderverein Wohnstätte Inselhof e.V. einvernehmlich für die beiden 2026 geplanten Projekte einen festen Zuschuss zu gewähren.
Die bewilligte und bereits ausgezahlte Festbetragsfinanzierung für die Veranstaltungen im Jahr 2026 entspricht mit einer Gesamthöhe von 7.000 Euro nicht der Höhe der beantragten Mittel. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Kürzung, sondern um die Gewährung einer Festbetragsfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mit Bezug zu den nachvollziehbaren Kosten der durch den Förderverein Inselhof dargelegten Projekte. Die beantragte Fördersumme machte 12,75% des zur Verfügung stehenden Kulturförderbudgets im Antragsjahr aus.
Für die Projektförderung der Stadt stehen üblicherweise jährlich insgesamt 90.000 Euro zur Verfügung, die je nach eingereichten Anträgen, vergeben werden. Dass in diesem Rahmen „fast wöchentlich neue Kulturprojekte mit Kosten von mehreren hunderttausenden Euro neu ins Leben gerufen“ würden, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Oberbürgermeister und Kulturdezernent Patrick Burghardt äußert sich zu den erhobenen Vorwürfen wie folgt:
„Die persönlichen Vorwürfe gegen mich und die Stadtverwaltung weise ich entschieden zurück. Wie bereits ausführlich dargelegt, hat die Stadt ‚Jazz im Inselhof‘ über viele Jahre hinweg unterstützt und setzt sich gerade im kulturellen Bereich sehr für Inklusion und Teilhabe ein. Dies lässt sich durch diverse Projekte und Maßnahmen, nicht zuletzt durch die jahrelange finanzielle Förderung der „Jazz im Inselhof“-Reihe, belegen. Gleichzeitig stehen wir als Kommune in der Verantwortung, Fördermittel transparent und nachvollziehbar zu vergeben. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst.
Darüber hinaus distanzieren wir uns ausdrücklich von dem Versuch, einzelne Kultureinrichtungen und -förderungen gegeneinander auszuspielen. Soziales, Kunst und Kultur werden in der Stabsstelle Kultur und Vielfalt grundsätzlich zusammengedacht. Nur so ist eine inklusive kulturelle Teilhabe aller Menschen in Rüsselsheim möglich. Den Versuch, Einzelveranstaltungen über andere Kulturformate oder institutionell geförderte Projekte wie das ‚Bel R!‘-Festival oder das ‚Rollwerk‘ zu erheben oder ihnen den Förderbedarf abzusprechen, halte ich für erschreckend – insbesondere, wenn er aus einer Institution kommt, die sich dem Gedanken der Inklusion verschrieben hat.
Nachdem uns die Pressemitteilung von Herrn Völker erreicht hat, habe ich umgehend die Leitung des Inselhofs kontaktiert. In diesem Gespräch stellte sich heraus, dass diese bisher keine Kenntnis von dem Vorgehen hatte und dieses nicht unterstützt. Ich halte es für geboten, dass wir die Situation nicht über öffentliche Vorwürfe, sondern im direkten Gespräch klären. Als Stadt stehen wir jederzeit für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung und bieten daher an uns erneut mit ‚Wohnen im Inselhof‘ zusammensetzen, um über neue mögliche Formate zu beraten.“
Hintergrund: Institutionelle Förderung
Bei den Förderungen für sturmfrei e.V. als Träger des „Bel R!“ Festivals sowie des Kulturzentrums Rollwerks handelt es sich um Fördervereinbarungen im Rahmen der institutionellen Förderung. In gleicher Weise werden die Rüsselsheimer Filmtage, der Kunstverein Rüsselsheim e.V. und das Kulturzentrum „das Rind“ mit einem jährlichen Festbetrag unterstützt. Die institutionelle Förderung unterscheidet sich grundsätzlich von der Einzelprojektförderung.
Im Rahmen der institutionellen Förderung werden Fördervereinbarungen getroffen, die projektunabhängig auf die Finanzierung der Infrastruktur oder der laufenden Tätigkeit bereits bestehender Institutionen und Veranstaltungsformate abzielen. Die konkreten Förderziele und die Laufzeit einer jeweiligen institutionellen Förderung werden in einer Fördervereinbarung festgelegt.
Die Anforderungen für eine solche Fördervereinbarung sind sehr hoch und setzen eine einwandfreie, frühzeitige und kontinuierliche Programmplanung voraus. Jede institutionell geförderte Einrichtung legt jährlich einen Sachbericht mit Verwendungsnachweis vor, der einzeln geprüft wird. Die Hürden für eine solche institutionelle Förderung sind somit ungleich höher als für eine Projektförderung.
Die geförderten Einrichtungen zeichnen sich zudem durch einen hohen Förderbedarf aus: Bei den Kulturzentren „Rollwerk“ und „Rind“ werden Miet- und Personalkosten sowie anteilig ein ganzjähriges Veranstaltungsprogramm finanziert. Das „Bel R!-Festival“ besteht aus über 60 Einzelveranstaltungen, das Programm des Kunstvereins aus rund 15 Veranstaltungen pro Jahr. Dieses Programm übersteigt personell und finanziell den Förderbedarf eines Einzelprojekts oder auch einer kleinen Projektreihe mit 2-3 Veranstaltungen pro Jahr bei weitem.
Mit dem Abschluss von Fördervereinbarungen für „Rollwerk“, „Rind“ und „Bel R!“ wurden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft haben also explizit eine mittel- bis langfristige finanzielle Absicherung dieser Einrichtungen beschlossen. Einen solchen Beschluss gibt es für den Förderverein Inselhof nicht. Mit anderen Worten: Projektförderung und institutionelle Förderung lassen sich nicht vergleichen.


