Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Änderung und Erweiterung des
Quarzsand- und -kiestagebaus Raunheim der Raunheimer Sand- und Kiesgewinnung Blasberg GmbH & Co. KG
- in der Stadt Raunheim, Gemarkung Raunheim,
- Flur 8 Flurstücke 1/14, 1/21, 1/22, 1/27, 1/31 teilweise und 2/4,
- Flur 9 Flurstück 1/1,
- Flur 14 Flurstücke 1 teilweise und 2/2 teilweise.
Hier: Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 73 Absatz 6 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Gegenstand der Planfeststellung ist im Wesentlichen
- die Erweiterung der Abbaufläche (und damit des Rahmenbetriebsplans) um ca. 12,43 ha in der Gemarkung Raunheim, Flur 14 Flurstück 2/2 (teilweise) zur Gewinnung von Quarzsand und Kies und dabei
• Rodung von 11,6 ha Waldfläche,
• Abbau von Sand und Kies,
• Wiederauffüllung mit Fremdmassen und Abraum,
• Wiedernutzbarmachung für die Folgenutzung Wald
- die Änderung des geltenden Rahmenbetriebsplans für den bestehenden Quarzsand– und -kiestagebau Raunheim in der Gemarkung Raunheim, Flur 8 Flurstücke 1/14, 1/21, 1/22, 1/27, 1/31 (teilweise) und 2/4 und Flur 9 Flurstück 1/1 und Flur 14 Flurstück 1 (teilweise):
• durch eine weitere Verfüllung des vorhandenen Gewässers mit Abraum und Fremdmassen wird eine zusätzliche Aufforstungsfläche „Mitte“ (8,28 ha) geschaffen und die nach dem Abbau verbleibende Seefläche wird von 26,5 ha auf 18,8 ha verkleinert.
• eine Verbindung des neuen mit dem bestehenden Bereich südlich der vorhandenen Aufbereitungsanlage und dadurch der zusätzliche Abbau von Sand und Kies auf einer Fläche von 4.000 m² im bestehenden Bereich,
• eine Verlängerung der Laufzeiten: der Weiterbetrieb des Abbaus, der Aufbereitungsanlagen und der Infrastruktur erfolgt voraussichtlich bis zum Jahr 2037 und die Rekultivierung (Wiedernutzbarmachung) erfolgt voraussichtlich bis zum Jahr 2042.
Für das im Betreff genannte Vorhaben in der Stadt Raunheim, Gemarkung Raunheim,
• Flur 8 Flurstücke 1/14, 1/21, 1/22, 1/27, 1/31 teilweise und 2/4,
• Flur 9 Flurstück 1/1,
• Flur 14 Flurstücke 1 teilweise und 2/2 teilweise
hat die Anhörungsbehörde nach Beendigung der Auslegung der Planunterlagen und nach Ablauf der Einwendungsfrist gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 HVwVfG die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von
Vereinigungen nach Abs. 4 Satz 5 HVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
Der Erörterungstermin beginnt
am Mittwoch, dem 25. Februar 2026,
um 09:30 Uhr
im Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17 a + b
65205 Wiesbaden
und wird ggf. am Donnerstag, dem 26. Februar 2026 ab 09:30 Uhr am selben Ort fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist beendet, wenn der Erörterungszweck erreicht ist. Einlass ist am 25. Februar 2026 sowie ggf. am 26. Februar 2026 ab 9:00 Uhr.
Eine Bekanntgabe der Unterbrechung und / oder Verlängerung erfolgt ausschließlich im Erörterungstermin und kann unter der Telefonnummer 0611 3309 2605 während der Dienstzeiten (Montag - Donnerstag 9-16:30 Uhr und Freitag 8-15 Uhr) erfragt werden.
Ort und Beginn einer etwaigen Verlängerung des Erörterungstermins über den Zeitraum vom 25.-26. Februar 2026 hinaus würde zu gegebener Zeit ortsüblich bekanntgemacht werden.
Die teilnahmeberechtigten Personen müssen sich an jedem Tag mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.
Zwecks Planung des Erörterungstermins werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, gebeten, bis zum 16. Februar 2026 formlos postalisch, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen, ob sie an dem Erörterungstermin teilnehmen werden. Dies ist keine Voraussetzung zur Teilnahme.
Kontakt
Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Umwelt Wiesbaden,
Dezernat 44 – Bergaufsicht,
Kreuzberger Ring 17 a + b,
65205 Wiesbaden.
Telefon: 0611 3309 -2203, -2167, -2469.
E-Mail: bergaufsichtrpda.hessende
Vorläufige Tagesordnung (Änderungen bleiben vorbehalten):
Für den Erörterungstermin ist nachfolgende vorläufige Tagesordnung vorgesehen.
Änderungen der Tagesordnung werden ausschließlich im Erörterungstermin
bekanntgegeben.
1. Einführung durch die Verhandlungsleitung
2. Rechtliche Einführung zum Planfeststellungsverfahren
3. Kurze Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin
4. Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen
5. Schlusswort der Verhandlungsleitung
Hinweise:
1. Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 Satz 9 i.V.m.§ 68 Abs. 1 HVwVfG nicht öffentlich.
2. Die Erörterung findet gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 HVwVfG mit dem Vorhabenträger, den beteiligten Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, statt. Daneben können auch Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde teilnehmen sowie Personen, die bei der Behörde zur Ausbildung beschäftigt sind. Anderen Personen kann die Versammlungsleitung die Teilnahme gestatten, allerdings nur dann, wenn keine Beteiligte / kein Beteiligter widerspricht (§ 73 Abs. 6 Satz 9 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 2 und 3 HVwVfG).
3. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Bevollmächtigte Personen müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen; diese wird zu den Akten genommen. Darüber hinaus können die teilnahmeberechtigten Personen zu ihrer Unterstützung Personen beiziehen. Auch Bevollmächtigte und Beistände müssen sich ausweisen können.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer / eines Beteiligten gemäß § 73 Abs. 6 Satz 9 i.V.m. § 67 Abs. 1 Satz 3 HVwVfG auch ohne sie / ihn verhandelt und entschieden werden kann.
5. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstandene Kosten werden nicht erstattet.
6. Die schriftlichen Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
7. Die Erörterung wird durch angemessene Pausen unterbrochen. Für die geplanten Mittagspausen (je circa eine Stunde) ist keine umfangreiche Verpflegung vorgesehen. Die genaue Zeit der Unterbrechungen wird während der Erörterung durch die
Verhandlungsleitung rechtzeitig bekannt gegeben.
8. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Bei Fragen melden Sie sich bitte unter 0611 3309 2203.
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
Aktenzeichen: 0029-IV-Wi 44-76.d.06-00036#2025-00002 (alt: RPDA - Dez. IV/Wi 44-76 d
06/21-2019/11)
Wiesbaden, den 29.01.2026
