Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Heimaufsicht

Zu den Aufgaben der Heimaufsicht zählt der „Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“.

Zu diesem Zweck benötigt der Träger einer Einrichtungen, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, nach Paragraf 45 SGB VIII für dessen Betrieb eine Betriebserlaubnis. Der entsprechende Antrag ist über das Jugendamt Rüsselsheim zu stellen, die abschließende Prüfung nimmt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vor.

Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um das Thema Betriebserlaubnisverfahren helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kontakt


Fachbereich Kinder und Jugend

Fachstelle Jugendhilfeplanung

Aikaterina Georgaledaki-Bauer
Telefon:

0171-2973817

E-Mail:

aikaterina.georgaledaki-bauer@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

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Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr