Zu den Aufgaben der Heimaufsicht zählt der „Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“.
Zu diesem Zweck benötigt der Träger einer Einrichtungen, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, nach Paragraf 45 SGB VIII für dessen Betrieb eine Betriebserlaubnis. Der entsprechende Antrag ist über das Jugendamt Rüsselsheim zu stellen, die abschließende Prüfung nimmt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vor.
Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um das Thema Betriebserlaubnisverfahren helfen wir Ihnen gerne weiter.
Kontakt | |
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Fachbereich Kinder und Jugend | |
Fachstelle Jugendhilfeplanung | |
Aikaterina Georgaledaki-Bauer | |
Telefon: | 0171-2973817 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
30.05.23
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