Lärmaktionsplan Hessen
Am 4. Mai 2020 hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) den Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, veröffentlicht und zum Download bereitgestellt unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft:
Hintergrund
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.00 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Kontakt | |
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Amt für Umwelt und Klimaschutz | |
Jean-Marie Müller | |
Telefon: | 06142 83-2184 |
Fax: | 06142 83-2190 |
E-Mail: | |
Adresse
Mainzer Straße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
30.05.23
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Temperatur 14.4 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1019.2 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain