Wer in Rüsselsheim eine nach der Hessischen Bauordnung (HBO) genehmigungspflichtige Baumaßnahme ausführen will, benötigt hierfür eine Baugenehmigung. Vor Einreichen eines erforderlichen Bauantrags kann auf schriftlichen Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden.
Weitere Informationen und benötigte Unterlagen
Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium
Internetseite: Vordruck BAB01 des Hessischen Wirtschaftsministerium
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 10.04.2014 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 642 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.02.2015.
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Claudia Mühlbauer | |
Telefon: | 06142 83-2572 |
Fax: | 06142 83-2328 |
E-Mail: | |
Kathrin Orlik | |
Telefon: | 06142 83-2262 |
Fax: | 06142 83-2328 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass Beratungsgespräche nur nach Terminvereinbarung stattfinden können.
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