Wer in Rüsselsheim am Main eine nach der Hessischen Bauordnung genehmigungspflichtige Baumaßnahme ausführen will, benötigt hierfür eine Baugenehmigung. Vor Einreichen eines Bauantrags kann auf schriftlichen Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden. Hierdurch erlangt die Bauherrschaft Rechtssicherheit über die Bebaubarkeit ihres Grundstücks, insbesondere in planungsrechtlicher Hinsicht.
Weitere Informationen und benötigte Unterlagen
Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium
Internetseite: Vordruck BAB 01 des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 642 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).
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Adresse
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65428 Rüsselsheim am Main
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
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30.05.23
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