Eine Erhaltungssatzung dient dem Schutz und dem Erhalt von Bereichen mit besonderer städtebaulicher Eigenart oder Gestalt.
Derzeit besteht in Rüsselsheim eine Erhaltungssatzung nur für den Ortskern Königstädtens. Wenn Sie im Bereich der Erhaltungssatzung bauen, Veränderungen vornehmen, etwas abreißen möchten oder wenn Sie Fragen zur Erhaltungssatzung haben, beraten wir Sie gern.
Bitte haben sie Verständnis, dass Beratungsgespräche nur nach Terminvereinbarung stattfinden können.
Weitere Informationen
Kontakt | |
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Fachbereich Stadt- und Grünplanung | |
Bereich Stadtplanung | |
Stefan Scheipers | |
Telefon: | 06142 83-2259 |
Fax: | 06142 83-2375 |
E-Mail: | planungsrecht@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Sprechzeit
Montag, Dienstag, und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
30.05.23
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Temperatur 22.5 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus S |
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Luftdruck 1018.4 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain